Inland

Vorsorgliche Massenüberwachung

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) arbeitet laut Spiegel an einem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz soll Vorgaben des Verfassungsgerichts und des EU-Gerichtshofs beachten. Doch was versteht man eigentlich unter Vorratsdatenspeicherung? Hier kommen Fragen und Antworten.
von Christian Rath · 19. Januar 2015
Das Problem bei der Vorratsdatenspeicherung: Es entstehen gewaltige Datenberge, die von der Polizei nur in ganz wenigen Fällen gebraucht werden, aber von ausländischen Geheimdiensten und kriminellen Hackern missbraucht werden könnten.
Das Problem bei der Vorratsdatenspeicherung: Es entstehen gewaltige Datenberge, die von der Polizei nur in ganz wenigen Fällen gebraucht werden, aber von ausländischen Geheimdiensten und kriminellen Hackern missbraucht werden könnten.

Bei dem Gesetz, das in Deutschland von 2008 bis 2010 galt, ging es um eine anlasslose Speicherung der Telekom-Verkehrsdaten aller Bürger. Telefonfirmen mussten mindestens sechs Monate speichern, wer wen wann und wo angerufen hat. Internetfirmen mussten die Verbindungsdaten der Emails speichern und wer wann mit welcher IP-Adresse online ging. Bei Mobiltelefonen war auch der jeweilige Standort festzuhalten. Die Speicherung sollte sicherstellen, dass die Polizei im Verdachtsfall die Daten anfordern kann. Inhalte von Telefonaten, Emails und besuchten Webseiten wurden nicht registriert.

Was nutzt die Vorratsdatenspeicherung?

Derzeit werden die Telekom-Daten von den Firmen in der Regel nur sieben Tage lang vorrätig gehalten. Wenn die Polizei die Daten erst später anfordert, sind sie bereits gelöscht. Bei manchen Straftaten, etwa beim Tausch von Kinderpornographie im Internet, entstehen nur digitale Spuren - die oft schon verschwunden sind, bis Hinweise aus dem Ausland nach Deutschland kommen. Mit den Verkehrsdaten kann auch festgestellt werden, mit wem ein Opfer vor dem Mord Kontakt hatte und wer zum Bekanntenkreis eines Verdächtigen gehört.

Was spricht gegen die Vorratsdatenspeicherung?

Sie betrifft alle Bürger, auch wenn sie keinerlei Anlass für die Überwachung ihrer Kommunikation gegeben haben. Es entstünden gewaltige Datenberge, die von der Polizei nur in ganz wenigen Fällen gebraucht werden, aber ansonsten von ausländischen Geheimdiensten und kriminellen Hackern missbraucht werden könnten. Mit Hilfe der Verkehrsdaten können immerhin aussagekräftige Persönlichkeitsprofile und Bewegungsbilder erstellt werden. Die Einführung einer anlasslosen Massenüberwachung in Deutschland wäre die falsche Reaktion auf die von Edward Snowden aufgedeckte weltweite Massenüberwachung des US-Geheimdienstes NSA.

Hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung verboten?

Karlsruhe hat im März 2010 die bestehende deutsche Regelung für verfassungswidrig erklärt. Es hat aber nicht das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung generell beanstandet. Vielmehr hat es konkrete Vorgaben für ein neues Gesetz gemacht. So müssten etwa die gespeicherten Daten bei den Telefon- und Internetfirmen besser gegen Missbrauch gesichert werden. Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung scheiterte in den Jahren nach 2010 an Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Vorratsdatenspeicherung verboten?

Der EuGH hat im April 2014 die zugrundeliegende EU-Richtlinie für ungültig erklärt, weil sie zu sehr in die EU-Grundrechte auf Privatheit und Datenschutz eingreife. Damit besteht keine EU-Pflicht mehr, eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Bereits bestehende nationale Gesetze, wie in Frankreich, konnten allerdings bestehen bleiben. Ob der EuGH der Vorratsdatenspeicherung eine generelle Absage erteilt hat, ist umstritten, das Urteil ist nicht eindeutig. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob sie eine neue Richtlinie vorschlagen will. Nach Auffassung der Befürworter, hindert das EuGH-Urteil nicht die Einführung eines neuen deutschen Gesetzes.

Ist die SPD für oder gegen die Vorratsdatenspeicherung?

Die Vorratsdatenspeicherung wurde 2007 unter der SPD-Justizministerin Brigitte Zypries eingeführt. Auch alle SPD-Landesinnenminister sind für die Vorratsdatenspeicherung. Im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU hat die SPD 2013 bereits einer Wiedereinführung zugestimmt. Unter dem doppelten Schock des NSA-Skandals und des EuGH-Urteils setzten dann aber die Gegner der Vorratsdatenspeicherung, zu denen SPD-Justizminister Heiko Maas gehört, durch, dass das Projekt vorerst aufgegeben wird.

Schlagwörter
Autor*in
Avatar
Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent.

0 Kommentare
Noch keine Kommentare