Inland

Vorschlag der SPD: Wie Rücknahmeabkommen funktionieren

Abgelehnte Asylbewerber aus Nordafrika kehren oft nicht in ihre Heimatländer zurück. Die SPD will das ändern, mithilfe sogenannter Rücknahmeabkommen. Die gibt es bereits, doch sie haben bisher so gut wie keine Wirkung.
von Christian Rath · 18. Januar 2016
Deutsche Grenze
Deutsche Grenze

Die SPD will Abschiebungen nach Nordafrika mit Hilfe von „Rücknahmeabkommen“ erleichtern. Das hat SPD-Generalsekretärin Katarina Barley am Montag nach der Klausurtagung des Parteivorstands in Nauen erklärt. Mit Marokko soll ein derartiges Abkommen geschlossen werden, mit Algerien will Barley neu verhandeln.

Algerien und Marokko nehmen kaum abgewiesene Asylbewerber auf

Konkret geht es um Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt wurde, und Straftäter, die aus Deutschland ausgewiesen wurden. Da es bei Algeriern und Marokkanern in der Regel keine humanitären Abschiebehindernisse gibt, könnten diese nun in ihr Heimatland zurückgebracht werden. Allerdings müsste das Heimatland sie auch wieder aufnehmen, was bei diesen Ländern eher die Ausnahme ist. Im ersten Halbjahr 2015 sollten rund zweitausend mutmaßliche Algerier abgeschoben werden, nur 24 Personen nahm Algerien zurück, so der „Spiegel“. Von 2300 ausreisepflichtigen angeblichen Marokkanern nahm Marokko nur 23 Personen auf.

Tatsächlich sind zwar alle Staaten völkerrechtlich zur Aufnahme ihrer eigenen Staatsbürger verpflichtet. Doch wer ist Algerier, wer ist Marokkaner? Rücknahme-Abkommen regeln, welche Beweise Deutschland anbringen kann, wenn der Ausländer keinen Pass und keinen Ausweis bei sich hat. Deutschland hat mit dreißig Staaten solche Abkommen abgeschlossen, unter anderem mit Algerien (1997) und auch mit Marokko (1998). Die EU hat weitere 17 Rücknahme-Abkommen ausgehandelt teilweise mit denselben Staaten. Ziel ist, dass das Land ein Heimreisedokument als Passersatz ausstellt, ein so genannten „laissez-passer“-Papier.

Bisherige Abkommen sehen keine Sanktionen vor

Im deutschen Abkommen mit Algerien ist zum Beispiel geregelt, dass als Beweis der algerischen Staatsangehörigkeit auch ein algerischer Führerschein akzeptiert wird oder auch Aussagen des Ausländers vor einer deutschen Behörde oder einem Gericht. Wenn es keine Beweise gibt, führen algerische Diplomaten mit der Person eine „Anhörung“ durch. Für die Ausstellung des Passersatzes genügt, dass die Diplomaten, die „nachhaltige Vermutung“ haben, die Person sei algerischer Staatsbürger. Wenn sich später herausstellt, dass es doch kein Algerier war, „nimmt die deutsche Seite diese Person unverzüglich und ohne Formalitäten wieder zurück“, heißt es in dem Abkommen.

Falls es aber keine stichhaltigen Beweise gibt und der mutmaßliche Algerier nicht mit den Diplomaten redet, hat es die algerische Botschaft leicht, die Rücknahme abzulehnen. Dann liegt auch kein Verstoß gegen das Abkommen vor. Wenn es doch eindeutige Beweise gab, wäre die Verweigerung der Rücknahme zwar unzulässig, aber die Abkommen sehen keine Sanktionen vor. Bei ertappten Straftätern ist die Bereitschaft zur Aufnahme vermutlich häufig gering. Außerdem freuen sich viele Staaten, solange ihre Staatsbürger im Ausland sind und Devisen nach Hause schicken.

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Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent.

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