Urteil zum Paritätsgesetz Brandenburg: SPD enttäuscht, aber nicht entmutigt
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Als das Urteil am Freitag verkündet wird, sitzt Klara Geywitz mit im Gerichtssaal. „Ich bin schon ein wenig geknickt“, sagt die stellvertretende SPD-Vorsitzende nach der Begründung. „Ich hatte schon große Hoffnung, dass das auch anders hätte ausgehen können, dass zum Beispiel nur Teile des Gesetzes gekippt werden.“ Dass das ganze Gesetz für verfassungswidrig erklärt wurde, ärgert die Potsdamer Sozialdemokratin. „Es hätte ein starkes Signal und ein Meilenstein für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Deutschland bedeutet.“ Aus ihrer Sicht wäre das Paritätsgesetz eine gute Chance gewesen, mehr Frauen in die Parlamente zu bringen und so die Gleichberechtigung zu verbessern – zumindest auf Länderebene. Auch in Thüringen war ein ähnliches Gesetz bereits gekippt worden. Das Paritätsgesetz sollte Parteien dazu verpflichten ihre Listen gleichberechtigt zu besetzen – also paritätisch, Mann und Frau im Wechsel.
Auch bei den Debatten auf Bundesebene könne man ja erkennen, dass sich ohne klare Regeln nichts bewege, nur harte Quoten würden etwas verändern, so Geywitz weiter. Sie spielt damit auf die Quote bei Führungskräften in großen und mittelständischen Unternehmen an. Enmutigen lässt sich die Brandenburgerin von dem Urteil allerdings nicht: „Hier waren auch viele andere Frauen, die direkt nach dem Urteil gesagt haben: Dann müssen wir eben andere Wege finden.“ Das Ziel, die Gleichberechtigung, die Parität zu stärken, sei weiterhin da. „Wir können da als Politiker*innen nicht zuschauen“, sagt sie selbstbewusst.
Der Kampf für die Gleichberechtigung geht weiter
Die Entscheidung des Brandenburger Verfassungsgerichts ändere nichts an dem Einsatz der SPD für Gleichberechtigung und Parität in deutschen Parlamenten. „Frauen in Deutschland wird der Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen strukturell noch immer erschwert“, so die Parteivize. So lange diese strukturellen Hürden weiter bestehen, werde sich die SPD politisch dafür einsetzen, sie zu beseitigen.
Andere Wege finden, dazu gehört für Klara Geywitz auch die Frage nach dem Gehalt von Frauen. Gerade in der Corona-Krise hatten viele Expert*innen bemängelt, dass aufgrund von Lockdown, Homeschooling und fehlenden anderen Betreuungsmöglichkeiten vor allem die Frauen wieder die Betreuung von Kindern übernehmen mussten. „Das war in manchen Haushalten eine ganz pragmatische Entscheidung“, schlussfolgert Geywitz mit Blick auf den „Gender-Pay-Gap“ – nach wie vor verdienten eben die Männer im Schnitt wesentlich mehr Geld als Frauen. „Das muss man ändern“, so Geywitz mit Blick auf die Lohnlücke.
Parität: Auch eine Frage der Beteiligung
Auf politischer Ebene sieht Geywitz die SPD auf einem guten Weg, um auch Frauen politisches Engagement neben Beruf und Familie zu ermöglichen. Die Programmwerkstatt für das Bundestagswahlprogramm sei eine Möglichkeit, das zu vereinen. „Durch die Online-Beteiligung kann sich jede*r zeitunabhängig einbringen.“
Das Paritätsgesetz in Brandenburg war von der damaligen Regierungskoalition aus SPD und Linken eingebracht worden und mit den Stimmen der Grünen im Landtag 2019 verabschiedet worden. Es verpflichtete die Parteien zur Aufstellung von gleichberechtigten Wahllisten – per Reißverschlussprinzip sollte immer im Wechsel eine Frau und ein Mann auf die Listen gesetzt werden. Geklagt hatten dagegen die rechten Parteien AfD und NPD, auch die Jungen Liberalen in Brandenburg, die Nachwuchsorganisation der FDP, die in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Verfassung sahen.
Das Gericht begründete das Urteil mit einem Verstoß gegen die Organisations- und Programmfreiheit der Parteien bei der Aufstellung ihrer Wahllisten – der Grundsatz der Freiheit der Wahl gelte auch schon vor der Wahl. „Dieser Prozess muss frei von inhaltlicher staatlicher Einflussnahme bleiben“, heißt es in der Begründung. Außerdem könne die paritätische Besetzung der Listen faktisch dazu führen, dass Bewerber*innen ausgeschlossen werden – vor allem bei Parteien mit sehr unausgewogenen Geschlechterverhältnissen in ihren Reihen. Die Regelung könne auch nicht mit dem Ziel des Gesetzes legitimiert werden, den Frauenanteil im Landtag anzuheben. Auf juristischem Wege müsste dafür zunächst die Verfassung geändert werden – nach aktuellem Stand sei das Paritätsgesetz hingegen nicht verfassungskonform.