Die Reform der Unternehmensteuer soll mit fünf Milliarden Euro vorfinanziert werden. Dadurch sollen die Mindereinnahmen, die sich aus der Senkung der Steuern ergeben, ausgeglichen werden. Die
zu erwartenden höheren Einnahmen, zum Beispiel durch eine breitere Bemessungsgrundlage, sollen mittelfristig "volle Aufkommensneutralität" garantieren.
Kommunale Unternehmenssteuer
Unternehmen müssen künftig eine neue "föderale Unternehmensteuer" zahlen. Sie ersetzt die Körperschaftsteuer, die bisher von AGs und GmbHs zu zahlen war. An Stelle der Gewerbesteuer tritt
eine "kommunale Unternehmensteuer". Sie soll sich auf die Wirtschaftskraft eines Unternehmens beziehen. Beide Steuern erhalten eine einheitliche Bemessungsgrundlage. Die Steuerlast der
Kapitalgesellschaften soll insgesamt auf unter 30 Prozent sinken.
Von der Reform profitieren sollen auch Personengesellschaften, die den Großteil der deutschen Unternehmen ausmachen. Diese unterliegen der Einkommensteuer. Derzeit prüfen SPD und Union, ob
Investitionsrücklagen steuerlich begünstigt werden sollen oder generell einbehaltene und nicht ausgeschüttete Gewinne.
Weniger Erbschaftsteuer
Gesprächsbedarf gibt es noch bei der Abgeltungsteuer. SPD und CDU beraten darüber, welcher Satz wann eingeführt werden soll. Einigkeit herrscht dagegen bei der Erbschaftsteuer. Firmenerben
sollen künftig nach dem Willen beider Parteien bei dieser Steuer ab 2007 entlastet werden. Allerdings müssen dafür bestimmte Bedingungen wie "der Erhalt von Arbeitsplätzen" erfüllt werden.
Die Reform soll 2008 in Kraft treten. Im Oktober diesen Jahres beginnt das Gesetzgebungsverfahren.
Karsten Wiedemann
Quellen: dpa, Reuters
Redakteur bei vorwaerts.de bis September 2009, jetzt Redakteur bei Neue Energie, dem Magazin des Bundesverbands für Windenergie