Fluggesellschaften könnten nicht beanspruchen, dass ein Verkehrsflughafen auf Dauer gegen den Willen des Flughafenbetreibers in Betrieb gehalten wird, begründeten die Richter. Sie könnten
zwar auf die angemessene Berücksichtigung ihrer Interessen bei einer Schließung bestehen, dies werde jedoch durch den Berliner Senat gewährleistet. Er habe dafür Sorge getragen, dass die klagenden
Gesellschaften ab dem 1. November 2008 ihren Flugverkehr von Berlin-Schönefeld aus wahrnehmen könnten.
Das Volksbegehren, das eine Offenhaltung des Flughafens fordert, wird damit überflüssig. Es läuft noch bis zum 14. Februar. Über 100 000 Berliner haben sich bereits für einen weiteren
Flugbetrieb in Tempelhof ausgesprochen.170 000 müssten es werden, damit ein formeller Volksentscheid initiiert werden kann.
Berlins Regierender Bürgermeister, Klaus Wowereit (SPD), hatte jedoch bereits angekündigt, dass an den Schließungsplänen festgehalten werde, egal, wie das Volksbegehren ausgehe. Dieses ist
nicht bindend.
Quellen: Berliner Morgenpost, Tagesspiegel (01./03.12.), www.welt.de
0
Kommentare
Noch keine Kommentare