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Stufenplan: So könnte der Lockdown schrittweise aufgehoben werden

Vor dem Bund-Länder-Treffen am Mittwoch sind erste Details bekannt geworden, wie der Corona-Lockdown enden könnte. Orientiert am Infektionsgeschehen sollen immer mehr Bereiche wieder öffnen, erste schon in wenigen Tagen.
von Kai Doering · 2. März 2021
Könnte bei sinkender Inzidenz bald wieder öffnen: Kinos und andere Kultureinrichtungen werden im Papier der 4er-Runde im vierten Schritt genannt.
Könnte bei sinkender Inzidenz bald wieder öffnen: Kinos und andere Kultureinrichtungen werden im Papier der 4er-Runde im vierten Schritt genannt.

Am Mittwoch beraten die Ministerpräsident*innen wieder mit der Bundesregierung über das Vorgehen in der Corona-Pandemie. Der bestehende Lockdown könnte dann im Wesentlichen bis zum 28. März verlängert werden. So geht es aus einem Papier hervor, das nach einem Gespräch der sogenannten Vierer-Runde, bestehend aus Kanzlerin Angela Merkel, Vizekanzler Olaf Scholz (SPD), Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD) als Vorsitzendem der Ministerpräsidentenkonferenz sowie seinem Stellvertreter, Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), entstanden ist.

Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen

„Für die nächsten Wochen und Monate wird es bei stabilem Infektionsgeschehen einen Vierklang geben aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen“, heißt es in dem Papier, das dem „vorwärts“ vorliegt. Neben den fortschreitenden Impfungen setzen Bund und Länder nun vor allem auf eine deutliche Ausweitung der Corona-Tests, „um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen“.

So sollen das Personal an Schulen und in der Kinderbetreuung ebenso wie Schüler*innen spätestens ab April regelmäßig auf Corona getestet werden. Die Unternehmen sollen verpflichtet werden, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote zu machen. Auf Grundlage dieser Tests soll es spätestens ab April zu schrittweisen Lockerungen kommen.

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen öffnen

Nach ersten Öffnungen der Schulen sowie der Friseursalons in den vergangenen Tagen soll es bald zu einem „zweiten Öffnungsschritt im öffentlichen Bereich“ kommen. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden und damit, mit einem Hygienekonzept, ab 8. März wieder öffnen dürfen. Gleiches gilt für „körpernahe Dienstleistungsbetriebe“ wie Nagelstudios und Fahrschulen.

Abhängig vom Infektionsgeschehen sollen die Länder befugt werden, weitere Öffnungen vorzunehmen. Überschreitet die Anzahl der Neuinfektionen in einem Bundesland oder einer Region nicht die Marke von 35 pro 100.000 Einwohner*innen, darf nach dem Papier der Einzelhandel mit Personenbegrenzung wieder öffnen. Gleiches gilt für Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten. Auch „kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen“ soll dann wieder erlaubt sein.

Verschlechtert sich das Infektionsgeschehen nach diesen Öffnungen mindestens 14 Tage lang nicht, kann ein weiterer Öffnungsschritt eingeleitet werden. Dann könnten auch die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen. Kontaktfreier Sport wäre im Innenbereich möglich, Kontaktsport im Außenbereich. Über weitere Öffnungsschritte, etwa für Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels, wollen Bund und Länder am 24. März beraten.

Perspektive für den Kulturbereich

„Regelmäßige Schnelltests können die Initialzündung sein, unser Kulturleben vorsichtig wieder hochzufahren“, sagt der kulturpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Rabanus. „Wir können nun klare Perspektiven für die Kulturbranche schaffen.“ Dafür müsse Bundesgesundheitsminister Jens Spahn allerdings schnell die notwendigen Voraussetzungen schaffen, damit die Länder entsprechende Verordnungen erarbeiten können.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich appelliert an die Bund-Länder-Runde, am Mittwoch eine „Öffnungsstrategie nach gleichen Kriterien“ zu beschließen. Mit fortschreitenden Impfungen und mehr Testmöglichkeiten müssten auch andere Kriterien als allein die Inzidenz zur Bewertung herangezogen werden, auch wenn diese weiter „der Leitwert bei der Frage von Grundrechtseinschränkungen“ sein müsste.

Der Entwurf der „Vierer-Runde“ sieht auch vor, dass Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice auch weiterhin ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Die entsprechende Verordnung soll bis zum 30. April verlängert werden. Die SPD fordert zudem, dass das Kinderkrankengeld in diesem Jahr für weitere zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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