Inland

Stegner: „Schutz von Arbeitsplätzen ist Gemeinwohlgrund“

Ist die Sicherung von Arbeitsplätzen wichtig für das Gemeinwohl? Die Richter, die die Tengelmann-Übernahme gestoppt haben, sehen das nicht so. SPD-Vize Ralf Stegner fordert nun, den Schutz von Arbeitsplätzen ins Wettbewerbsgesetz aufzunehmen.
von Kai Doering · 14. Juli 2016
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Tengelmann-Übernahme durch Edeka gestoppt. Die Richter haben dabei u.a. moniert, dass Sigmar Gabriel bei seiner Ministererlaubnis die Sicherung kollektiver Arbeitnehmerrechte, etwa Tarifverträge, als wichtig für das Gemeinwohl bewertet hat. Können Sie die Argumentation des Gerichts nachvollziehen?

Nein. Der Schutz von tausenden Arbeitsplätzen und der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist ein Gemeinwohlgrund par excellence. Wenn das Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen das bislang nicht vorsieht, dann müssen wir das Gesetz ändern. Der Schutz von Arbeitsplätzen gehört als Gemeinwohlgrund ins Gesetz.

Gefährdet der mögliche Abbau von Arbeitsplätzen den sozialen Frieden in Deutschland?

Nein, Deutschland ist eine stabile Gesellschaft. Aber wir reden von vielen Verkäuferinnen und Verkäufern, von Aufpackern und von Lagerarbeitern, die um ihre Jobs fürchten müssen. Wir Sozialdemokraten stehen an der Seite dieser Leute, statt marktradikaler Wettbewerbsideologie das Wort zu reden. Deshalb hat Sigmar Gabriel als Minister auch richtig gehandelt.

Was wiegt im Zweifelsfall schwerer: Die Sicherung von Arbeitsplätzen oder die Verhinderung eines Unternehmensmonopols?

Das wird immer eine Abwägung bleiben. Es ist richtig, sich alle Argumente anzuhören und sowas eingehend zu prüfen. Und Gerichtsurteile muss man respektieren, aber ich halte die Auffassung für falsch, dass der Schutz der Jobs und Arbeitnehmerrechte von Tausenden kein Gemeinwohlgrund sei.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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