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Starke-Familien-Gesetz: Einfacher zum Kinderzuschlag

Der Antrag auf Kinderzuschlag soll erleichtert werden, damit mehr Familien vom neuen „Strake-Familien-Gesetz“ profitieren. Freitag soll das bereits im Bundestag beschlossene Gesetz im Bundesrat verabschiedet werden.
von Vera Rosigkeit · 11. April 2019

Um einen Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen, müssen in den dafür vorgesehenen Vordrucken deutlich weniger Angaben gemacht werden. Das neue Formular sei mit der Familienkasse entwickelt und in einem Praxischeck geprüft worden, erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey am Donnerstag in Berlin bei einem Vor-Ort-Termin mit Bundessozialminister Hubertus Heil im Immanuel Beratungszentrum.

Einfacher zum Kinderzuschlag

„Wenn nötig, werden wir dann weitere Anpassungen vornehmen. Und 2020 machen wir den nächsten Schritt: Dann wird es möglich sein, den Kinderzuschlag online zu beantragen“, sagte die Ministerin. Auch der Zugang zu Bildungs- und Teilhabeleistungen soll vereinfacht werden. „Künftig gelten diese mit dem allgemeinen Antrag auf Lebensunterhaltsleistungen („Arbeitslosengeld II-Antrag“) im Wesentlichen als mitbeantragt“, ergänzte Heil. Damit würden gesonderte Anträge für Schulausflüge und Klassenfahrten sowie gemeinschaftliche Mittagsverpflegung entfallen, fügte er hinzu.

Die Vereinfachungen lassen sich als Antwort der Minister auf Forderungen des Bundesrates nach Verbesserung der familienpolitischen Leistung vor deren Verabschiedung am Freitag verstehen. Der Bundesrat hatte in einer Stellungnahme im Februar gefordert, dass anspruchsberechtigte Familien besser informiert werden müssten und die Verfahren zur Beantragung und Gewährung des Kinderzuschlags weiter zu vereinfachen.

Studie sieht Gesetz als „spürbare Entlastung“

Die am Donnerstag vorgestellten Vereinfachungen wertete Heil demnach als Schritte, damit die Leistungen ohne großen Aufwand bei den Kindern ankommen und deutlich mehr Kinder mit Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabeleistungen erreicht werden. Als Ziel erklärte er, die Zahl von derzeit 250.000 Kinder, die den Kinderzuschlag erhalten, bis 2020 mindestens zu verdoppeln.

Erfreut zeigten sich die Minister über das Ergebnis einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zur Lebenssituation von Eltern mit kleinen Einkommen und zum Starke-Familien-Gesetz. Danach wünsche sich eine große Mehrheit von 65 Prozent der eine finanziell stärkere Förderung von Familien mit geringem Einkommen. 60 Prozent gaben an, dass sie durch das Starke-Familien-Gesetz eine „spürbare Entlastung“ erwarten.

Mehr Geld ab 1. Juli

Für Franziska Giffey ein Zeichen, dass das Starke-Familien-Gesetz positiv aufgenommen wird. Zentral sei es, die neue Leistung bekannt zu machen. Immerhin sagten 44 Prozent der Eltern mit Kindern, dass sie schon vom Starke-Familien-Gesetz gehört haben. Giffey: „Das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, angesichts der Tatsache, dass das Gesetz erst morgen verabschiedet wird und dann zum 1. Juli in Kraft tritt.“

Mit dem Gesetz ist die Anhebung des Kinderzuschlags von derzeit 170 auf 185 Euro zum 1. Juli geplant. Dabei sollen bei Alleinerziehenden Einkommen wie Unterhaltsvorschussleistungen oder Kindesunterhalt künftig nicht mehr zu 100 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet werden. Zum 1. Januar 2020 wird zudem die obere Einkommensgrenze abgeschafft: Wenn Eltern etwas mehr verdienen, wird sich künftig der Kinderzuschlag nach und nach verringern und nicht mehr abrupt wegfallen, wie es bislang der Fall ist.

Bildungs- und Teilhabepaket als Plus

Eltern, die den Kinderzuschlag bekommen, werden gleichzeitig auch von den Kitagebühren befreit. So wurde es laut Familienministerin im sogenannten „Gute-Kita-Gesetz“ geregelt. Zusätzlich haben sie Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: Mittagessen und Schülerfahrkarte werden kostenlos, das Schulstarterpaket wird von 100 auf 150 Euro erhöht.

Die Befragung zu Einstellungen und Meinungen der Bevölkerung rund um das Starke-Familien-Gesetz wurde im Rahmen von zwei mündlich-persönlichen Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach erhoben. Sie fand in der Zeit zwischen dem 1. und 13. Februar und zwischen dem 7. und 21. März statt. Die Stichproben umfassten 1.222 und 1.198 Befragte.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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