Starke-Familien-Gesetz: Auf dem Weg zur Kindergrundsicherung
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Von rund 13 Millionen Kindern in Deutschland leben ca. vier Millionen in Familien, in denen das Geld knapp ist. Familien, in denen die Eltern Sozialleistungen beziehen oder geringe Einkommen haben. Sie möchte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey gezielt stärken und „mehr tun, dass eben diese Kinder die gleichen Chancen haben, egal, ob zu Hause viel Geld da ist oder wenig“, erklärte sie im Februar bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur „zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und Verbesserung der Leistung für Bildung und Teilhabe“, kurz: des Starke-Familien-Gesetzes.
Aktiv gegen Kinderarmut
Danach wird die Bundesregierung bis 2021 rund eine Milliarde Euro zusätzlich ausgeben, um „aktiv etwas gegen Kinderarmut zu tun“, sagte Giffey. Am Donnerstag wird der Bundestag dieses Gesetz abschließend beraten.
Was genau ist geplant? Bereits ab dem 1. Juli 2019 wird der Kinderzuschlag von derzeit 170 auf 185 Euro erhöht. Zusammen mit dem Kindergeld soll er damit das „Existenzminimum eines jeden Kindes decken“, so Giffey. Die gute Nachricht für Alleinerziehende: Einkommen wie Unterhaltsvorschussleistungen oder Kindesunterhalt soll künftig nicht mehr zu 100 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet werden. Zum 1. Januar 2020 wird zudem die obere Einkommensgrenze abgeschafft. Wenn Eltern etwas mehr verdienen, wird sich künftig der Kinderzuschlag nach und nach verringern nicht mehr abrupt wegfallen, wie es bislang der Fall ist. In diesem Zusammenhang ist auch vom Wegfall der „Abbruchkante“ die Rede.
Kostenloses Mittagessen und Busticket
Eltern, die den Kinderzuschlag bekommen, werden gleichzeitig auch von den Kitagebühren befreit. So wurde es laut Familienministerin im sogenannten „Gute-Kita-Gesetz“ geregelt. Zusätzlich haben sie Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: Mittagessen und Schülerfahrkarte werden kostenlos, das Schulstarterpaket wird von 100 auf 150 Euro erhöht und eine „Lernförderung wird es nicht erst dann geben, wenn das Kinder versetzungsgefährdet ist, sondern wenn das Kind sie braucht“, so Giffey.
Insgesamt können laut Auskunft des Familienministeriums rund vier Millionen Kinder profitieren, davon allein zwei Millionen vom Kinderzuschlag. Für die SPD stehe das Gesetz nicht im Widerspruch zu einer Grundsicherung, versicherte Giffey. Die SPD mache das, was geht, Schritt für Schritt. „Das Gesetz ist der erste Schritt für eine perspektivische Kindergrundsicherung.“
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.