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Spitzensteuer auf Einkommen: Warum SPD-Chefin Saskia Esken Recht hat

Viele Arbeitnehmer*innen zahlen den Spitzensteuersatz. Stimmt das? Nein, sagt SPD-Chefin Saskia Esken. Warum sie Recht hat, erklärt SPD-Finanzexperte Lothar Binding im Video. Hier erfährt man, wie der Spitzensteuersatz wirklich funktioniert.
von Vera Rosigkeit · 30. Januar 2020

Stimmt es, dass immer mehr Normalverdiener*innen in Deutschland den Spitzensteuersatz zahlen? Diese Frage sorgte in der vergangenen Woche für Aufsehen. Hintergrund ist die Forderung nach Steuerentlastungen, in diesem Fall bei der Einkommensteuer.

Zahlen Normalverdiener Spitzensteuer?

„Normalverdiener zahlen oft Spitzensteuersatz“ titelte ein Beitrag auf zdf.de. Viele Arbeitnehmer, die keine Spitzengehälter verdienten, zahlten den Spitzensteuersatz von 42 Prozent, so die Behauptung. SPD-Chefin Saskia Esken reagierte. Via Twitter bat sie die heute-Redaktion um „Fakten statt Gefühltes“. Wer in Deutschland den Spitzensteuersatz von 42 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen bezahlen müsse, verdiene rund 46.000 Euro im Monat, erklärte sie. Wer 5.000-7.000 Euro im Monat verdiene, zahle rund 30 Prozent.

Damit löste sie eine Menge Verwirrung aus. Plötzlich wurde viel gerechnet, was den finanzpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lothar Binding dazu bewog in einem Video zu erklären, wer ab welchem zu versteuernden Einkommen wie viel Einkommensteuer zu zahlen hat.

Bis 9.400 Euro keine Steuer für alle

Zunächst zahle jede und jeder auf die ersten rund 9.400 Euro Jahreseinkommen gar keine Steuern, erklärt Binding. Einkommen bis zu diesem Betrag seien steuerfrei für alle, auch für diejenigen, die darüber hinaus verdienten. Ab dieser Null-Steuer-Marke steige die Kurve bis zu einem Jahreseinkommen von ca. 57.000 Euro an und erreiche hier einen Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Bei 250.000 Euro zu versteuernden Einkommen gebe es dann nochmal einen Zuschlag von drei auf 45 Prozent. Ab diesem Einkommen ist die so genannte Reichensteuer fällig. Nebenbei sei angemerkt, dass das zu versteuernde Einkommen niedriger ist als das Bruttoeinkommen.

Ein Beispiel: Wenn jemand 60.000 Euro verdient, „zahlt sie oder er tatsächlich den Spitzensteuersatz“, sagt Binding und ergänzt: „Aber eben nur für einen kleinen Teil des Einkommens.“ Und hier löst sich bereits die  Verwirrung. 42 Prozent Steuern werden nur für den Betrag zwischen 57.000 Euro und 60.000 Euro fällig. Für den Rest des Einkommens werde ein geringerer Steuersatz gezahlt und auf die ersten 9.400 Euro entfalle gar keine Steuer. „Deshalb ist der Durchschnittssteuersatz, den man zahlen müsse, sehr viel niedriger.“

Bei 60.000 Euro rund 30 Prozent

Binding schätzt den Durchschnittssteuersatz bei einem Einkommen in Höhe von 60.000 Euro auf ungefähr bei 28 bis 30 Prozent und damit deutlich weniger als 42 Prozent. „Wenn jetzt behauptet wird, dass jemand auf 60.000 Euro zu versteuerndes Einkommen 42 Prozent Steuern zahle, dann ist das gelogen.“ Man könne ebenso behaupten,  jemand zahle bei einem Einkommen von 60.000 Euro gar keine Steuern, so Binding.

Aktuell seien es 57.052 Euro zu versteuerndes Einkommen, ab dem für jeden Euro darüber der Spitzensteuersatz wirksam werde, schreibt Esken auf Twitter. Und in Richtung heute-Redaktion fragt sie: „Sollte man das nicht kenntlich machen, wenn man einen Beitrag nach Intervention - zumindest teilweise - richtigstellt?“

 

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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