SPD-Vorstand fordert Partei-Austritt von Edathy
Seit Montag ist das Verfahren gegen Sebastian Edathy gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt, aber die Aufmerksamkeit für den Fall hat sich dadurch nicht verringert. Die SPD zum Beispiel klärt noch, ob sie Edathy aus der Partei ausschließt. Zu der Frage hat der Parteivorstand eine klare Haltung eingenommen.
SPD-Parteivorstand wünscht Edathys Austritt
„Wir erwarten von Herrn Edathy, dass er die SPD verlässt“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel nach der Sitzung des Vorstands am Montag und begründete die Erwartung: „Wir halten sein Verhalten für nicht vereinbar mit unseren Grundwerten“, die „gerade auf Emanzipation und gewaltfreie Entwicklung des Einzelnen, insbesondere von Kindern, ausgerichtet sind“. Das mit dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Edathy eingeleitete Parteiordnungsverfahren läuft noch und liegt zurzeit bei der Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover. Am Ende des Verfahrens könnte Edathy aus der SPD ausgeschlossen werden.
Im Parlament wird der Name Edathy auch noch eine Weile auf der Tagesordnung stehen, da der parlamentarische Untersuchungsausschuss weitergeht. Das Gremium soll klären, ob Edathy im Vorfeld über die Ermittlungen gegen ihn informiert worden ist.
In der Öffentlichkeit ist die Erregung wohl am größten, zumindest dort, wo sie sich äußert. In sozialen Netzwerken ist wenig Gutes über Sebastian Edathy zu lesen, sehr wenig. Es überwiegen wütende Kommentare inklusive Beschimpfungen und Beleidigungen, von „Schwein“ über „Abschaum“ bis „egelhaft“ – mit den bei dieser Art von Kommentaren üblichen Rechtschreibschwächen. Dasselbe Unverständnis schlägt der Justiz entgegen. Die Einstellung des Verfahrens stößt auf wütende Ablehnung. „Armes Deutschland“ ist noch die netteste Formulierung in dem Zusammenhang, und „Der Richter ist bestimmt ein SPD ler oder gekauft“ überschreitet bereits Grenzen.
Medien differenzieren und verweisen auf individuelle Rechte
Die Medien hingegen haben ihre Linie gefunden und kommentieren den Fall und was damit zusammenhängt ausgesprochen differenziert. Sie weisen zuallererst auf den Unterschied zwischen Moral und Recht hin, der in den sozialen Netzwerken vollkommen untergeht. Das heißt, die Einstellung des Verfahrens war rechtens, auch wenn die sogenannte Strafe, 5.000 Euro zu zahlen, von vielen als unangemessen angesehen wird (siehe Kommentare oben). Aber Edathy hat viel mehr verloren, auch das wird aufgezählt: Ansehen, Amt, Freunde, seine bürgerliche Existenz und jede Menge Zukunftschancen. Darüber wird nicht lamentiert, es wird einfach konstatiert. Genau wie der Fakt, dass in einem Rechtsstaat jeder eine zweite Chance verdient.