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SPD-Gesetz: Damit Männer und Frauen das Gleiche verdienen

Über 80 Prozent der Bevölkerung finden den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern empörend. Trotzdem wurde ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit lange von der Union boykotiert. Am Donnerstag wurde es endlich in den Bundestag eingebracht. Es ist ein Kompromiss, aber ein Anfang.
von Sönke Rix · 16. Februar 2017
Über 80 Prozent der Bevölkerung finden den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern empörend. Die SPD will mit einem Gesetz gleichen Lohn für gleiche Arbeit schaffen
Über 80 Prozent der Bevölkerung finden den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern empörend. Die SPD will mit einem Gesetz gleichen Lohn für gleiche Arbeit schaffen

Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit? Klingt logisch, ist aber bei weitem nicht der Fall. Denn obwohl genau dieses Prinzip seit 1957 zu den Grundsätzen der Europäischen Union zählt, liegen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Frauen in Deutschland immer noch um 21 Prozent niedriger als die von Männern.

Im gleichen Job: Frauen verdienen weniger

Beispiele aus der Praxis gibt es viele: Laut aktuellen Zahlen aus dem Lohnspiegel liegt das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen einer Köchin bei 1.811 Euro, das eines Kochs hingegen bei 2.222 Euro – beide arbeiten 38 Stunden. Noch deutlicher ist der Unterschied in der Versicherungsbranche: Während ein Versicherungskaufmann im Durchschnitt 4.085 Euro brutto verdient, liegt der Verdienst von einer Versicherungskauffrau knapp 1.000 Euro darunter, nämlich bei 3.135 Euro. Auch bei anderen Berufsgruppen – bspw. bei Architekten und Architektinnen, Lagerarbeiter/innen und Physiotherapeut/innen lassen sich deutliche Unterschiede feststellen.

In der Bevölkerung herrscht großer Unmut über den „Gender Pay Gap“: Über 80 Prozent der Bevölkerung finden den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern empörend und ungerecht. Das sehen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten genauso. Wir dürfen diese Diskriminierung nicht weiter hinnehmen.

Es besteht kein Zweifel: Um die Lohnlücke zu schließen, braucht es gesetzliche Maßnahmen. Deshalb hat Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig schon im Jahr 2015 einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Dieser wurde monatelang von der Union blockiert. Erst nach harten Verhandlungen im Oktober vergangenen Jahres hat sich der Koalitionsausschuss auf einen Kompromiss geeinigt.

Recht auf Transparenz

Diesen Kompromiss – der Entwurf für ein „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ – werden wir nun im parlamentarischen Verfahren beraten. Folgendes sieht er vor: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten wird ein individueller Auskunftsanspruch eingeführt. Damit erhalten bis zu 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen, die einer gleichen oder vergleichbaren Tätigkeit nachgehen, bezahlt werden. Ebenso werden private Arbeitgeber mit über 500 Beschäftigten zukünftig dazu aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit im Betrieb zu überprüfen. Lageberichtspflichtige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Transparenz in den Unternehmen herzustellen ist eine Grundvoraussetzung für die Bekämpfung von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Denn viele Frauen (und auch Männer) wissen nicht, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen bzw. Kolleginnen, oder sie haben keine Handhabe für einen Nachweis. Sie mit einem individuellen Auskunftsrecht auszustatten und die Unternehmen durch dieses Gesetz in die Pflicht zu nehmen, ist ein gelungener Anfang für weitere gesetzliche Initiativen in der nächsten Legislaturperiode.

Kampf gegen Lohndiskriminierung

Dass der Union dieses Gesetz nicht allzu wichtig zu sein scheint, lassen Presseberichte vermuten. Der Vorsitzenden des Parlamentskreises Mittelstandes der Unionsfraktion, Christian von Stetten sieht zusätzliche bürokratische Belastungen auf die Unternehmen zukommen und hält auch sonst nicht viel von dem Gesetzesvorhaben.

Natürlich ist es so, dass ein Gesetz wie dieses Bürokratie und Kosten verursachen wird. Gleichzeitig wird aber durch die Reform des Vergaberechts Bürokratie um ein Vielfaches abgebaut. Der Verabredung innerhalb der Bundesregierung, wonach für jede Bürokratie, die durch ein Gesetz geschaffen wird, an anderer Stelle Bürokratie abgebaut werden muss, kommen wir also nach.

Abgesehen davon: Transparente Entgeltstrukturen im Kampf gegen Lohndiskriminierung und Verbesserungen für bis zu 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind uns das Geld wert. Und diese Einschätzung sollte auch die Union teilen.  

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