Sozialstaats-Reform: Was sich für Leistungsempfänger ändern könnte
IMAGO/Steinach
Anträge sollen nach den Plänen der Sozialstaatskommission vereinfacht werden.
Der Sozialstaat soll effizienter werden, gefordert ist dazu ein „gesamtgesellschaftlichen Kraftakt“: So lauten die Worte der von der Bundesregierung eingesetzten Sozialstaatskommission, die am Dienstag ihre Vorschläge für eine Reform an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergab. Die Vertreter*innen aus Bund, Länder und kommunalen Spitzenverbänden haben in den vergangenen Monaten 26 Empfehlungen erarbeitet, die Politik muss nun aushandeln, wie sie die Pläne umsetzt. Wir erklären Details.
Was ist am heutigen Sozialstaat problematisch?
Der deutsche Sozialstaat ist mit den Jahren sehr komplex geworden. Um jedem Einzelfall gerecht zu werden, ist ein Dickicht an Paragrafen und Zuständigkeiten entstanden, durch das viele Bürger*innen gar nicht durchblicken. Wer Hilfe benötigt, läuft von Behörde zu Behörde, muss Anträge mehrfach stellen und bekommt Leistungen am Ende verzögert bewilligt, weil die Prozesse nicht aufeinander abgestimmt sind. Der Verwaltungsaufwand in den Behörden ist ebenfalls hoch, viele Mitarbeitende sind überlastet.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Koalitionsvertrag auf eine Reform des Sozialstaats geeinigt und im Herbst eine Kommission beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sagte am Dienstag, soziale Sicherheit sei „ein Fundament für Demokratie und Freiheit“. Eine Reform hin zu einem modernen Sozialsystem soll das Vertrauen in den Staat stärken, denn viele Bürger*innen würden aufgrund des „Behördendschungels“ die Ansprüche, die ihnen zustehen, gar nicht wahrnehmen. Ein funktionierender Sozialstaat sei „ein wichtiger Puffer gegen Populismus und Extremismus“.
Was soll sich an den Leistungen ändern?
Der Kernvorschlag der Kommission ist, Leistungen in einem einheitlichen System zusammenzufassen. Dabei hat sie sich ausschließlich mit Sozialleistungen beschäftigt, die aus Steuermitteln finanziert werden. An einer Reform der beitragsfinanzierten Leistungen der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen arbeiten eigene Kommissionen.
Konkret sollen die Grundsicherung für Erwerbsfähige (SGB II) sowie die Grundsicherung im Alter und für Erwerbsgeminderte (SGB XII) mit dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld zusammengefasst werden. Leistungskürzungen soll es dabei nicht geben. Das Schutzniveau bleibt nach den Plänen der Kommission erhalten.
Was soll sich für Antragsteller*innen ändern?
Die Kommission schlägt flächendeckende Erstanlaufstellen vor, die zu allen Sozialleistungen beraten, Anträge annehmen und koordinieren. Bürger*innen könnten ihre Anträge auf einem zentralen digitalen Sozialportal stellen, dort ihre Bescheide erhalten und Nachweise einreichen. Dadurch müssen sie ihre Daten nicht immer wieder neu eingeben. Die Zusammenlegung in ein Leistungssystem würde auch den Wechsel von einer in die andere Leistung erleichtern.
Eine wichtige Änderung gäbe es beim Kindergeld: Eltern sollen keinen Antrag mehr stellen müssen, sondern bekämen die Leistung automatisch nach der Geburt ausgezahlt. Auch das Elterngeld könnte beschleunigt ausgezahlt werden.
Wie würde das die Arbeit in den Behörden ändern?
Bislang sind für einzelne Leistungen unterschiedliche Behörden zuständig. Durch ein einheitliches System könnten – statt ursprünglich vier – nur noch zwei Behörden zuständig sein: Das Jobcenter für alle Erwerbsfähigen, und das kommunale Sozialamt für alle Nicht-Erwerbsfähigen. Wer also Wohngeld beantragen will und erwerbsfähig ist, würde seinen Antrag beim Jobcenter einreichen.
Die Kommission empfiehlt eigentlich, alle Leistungen in einer Behörde zu bündeln. Dafür müsste der Bundestag allerdings das Grundgesetz ändern, was bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen unwahrscheinlich ist.
Feste Pauschalen, einheitliche Begriffe
Die Reform soll die Arbeit in den Behörden vereinfachen: Zukünftig könnte es für bestimmte Bedarfe feste Pauschalen geben. Die aufwendigen Vermögens- und Einkommensprüfungen könnten vereinheitlicht werden oder ganz entfallen – dann gäbe es nur noch eine Nachweispflicht auf Anfrage hin. Bewilligungszeiträume könnten verlängert werden, wenn absehbar ist, dass sich die Lebensumstände sowieso nicht ändern. Definitionen von „Haushalt“ oder „Einkommen“ sollten im gesamten Sozialrecht vereinheitlicht werden.
Ein einheitliches System vereinfacht auch die Digitalisierung. Die Kommission empfiehlt eine einheitliche digitale Infrastruktur für alle Behörden, die derzeit mit unterschiedlicher Software arbeiten. Das soll den Datenaustausch erleichtern. Künstliche Intelligenz und automatisierte Verfahren könnten die Arbeit unterstützen.
Wie soll der Zuverdienst geregelt sein?
Die Kommission will erreichen, dass sich Mehrarbeit für Leistungsbeziehende lohnt. Nach derzeitigen Regeln kann es passieren, dass Menschen, die zusätzlich zur Sozialleistung arbeiten, kaum etwas von dem Zuverdienst haben, weil ihre Leistungen gekürzt werden. Anrechnungsregeln sollen also besser aufeinander abgestimmt werden. Geringer Verdienst soll schneller angerechnet werden, während höhere Einkommen weniger stark belastet würden. Zum Beispiel könnte der bisherige Freibetrag von 100 Euro bei der Grundsicherung auf 50 Euro halbiert werden. So sollen mehr Anreize für eine Beschäftigung in Vollzeit entstehen.
Wie teuer wird die Reform?
Die Vorschläge der Kommission stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Auch die Bundesarbeitsministerin machte keine Angaben zu möglichen Kosten. Es ist allerdings davon auszugehen, dass weniger Verwaltungsaufwand Einsparungen erzielt.
Wie ist der Zeitplan für eine Umsetzung?
„Ich würde sagen, die Kommission hat geliefert. Jetzt sind wir dran“, sagte Bas am Dienstag. Es sei „bemerkenswert“, dass Bund, Länder und Kommunen sich auf die Empfehlungen einigen konnten. Insbesondere die Vorschläge für Digitalisierung und Modernisierung nannte Bas einen „echten Quantensprung“.
Noch im ersten Halbjahr 2026 soll ein Expertengremium zur Digitalisierung eingesetzt werden. Die für die einzelnen Leistungen zuständigen Bundesministerien sollen innerhalb eines halben Jahres ein Konzept für das einheitliche Leistungssystem erarbeiten. Bas kündigte an, die gesetzlichen Grundlagen für die gesamte Reform möglichst bis Ende 2027 zu schaffen. Änderungen wie eine zentrale digitale Plattform könnten allerdings erst nach Ende der Legislaturperiode spürbar werden.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Schmidt sagte: „Der Abschlussbericht der Sozialstaatsreformkommission ist ein guter Aufschlag, wie wir Staat und Verwaltung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger modernisieren können.“ Die Präsidentin des Deutschen Caritas-Verbands Eva Welskop-Deffaa sprach von einer „ambitionierten Einigung“, forderte aber, dass das soziale Schutzniveau bei der Umsetzung der Reformvorschläge auch wirklich gewahrt werde.