Inland

Sozialer Arbeitsmarkt: Bundestag beschließt Teilhabechancengesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag das Teilhabechancengesetz verabschiedet. Es soll die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt erleichtern. Die SPD hatte kurz vor Ende der Beratungen noch durchgesetzt, dass Arbeitnehmer nach Tarif und nicht mit Mindestlohn bezahlt werden.
von Carl-Friedrich Höck · 8. November 2018
Der Bundestag hat am Donnerstag das Teilhabechancengesetz beschlossen.
Der Bundestag hat am Donnerstag das Teilhabechancengesetz beschlossen.

Für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ist es ein großer Tag: Der Bundestag hat das Teilhabechancengesetz beschlossen. Warum es ihm wichtig ist, erklärte Heil am Mittwochmorgen noch einmal im ZDF: „Wir haben eine gute Lage am Arbeitsmarkt, aber wir haben einen verfestigten Sockel von Langzeitarbeitslosigkeit. Mit dem Gesetz, was wir heute machen, geben wir Menschen langfristige Perspektiven, die ganz lange draußen sind.“ SPD-Fraktionsvize Katja Mast spricht sogar von einer „Zeitenwende in der Sozialpolitik”.

 Der Staat zahlt den Lohn

Der Kern des Gesetzes: Wenn Langzeitarbeitslose in eine Arbeitsstelle vermittelt werden, zahlt der Staat zunächst einen Teil des Gehaltes oder übernimmt sogar die kompletten Lohnkosten. Solche Fördermöglichkeiten gibt es zwar auch jetzt schon, doch sie sind an komplizierte Bedingungen geknüpft. Eine lautet zum Beispiel, dass zusätzlich zur Langzeitarbeitslosigkeit noch mehrere weitere „Vermittlungshemmnisse“ vorliegen müssen. Nun wird das Verfahren vereinfacht.

Hierzu wird ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt. Damit können Arbeitsverhältnisse von Menschen gefördert werden, die das 25. Lebensjahr überschritten haben. Voraussetzung: Die betroffene Person muss in mindestens sechs der vergangenen sieben Jahre Hartz IV-Leistungen bezogen haben und in diesem Zeitraum weitgehend erwerbslos gewesen sein.

Nimmt die Person ein neues Arbeitsverhältnis auf, zahlt der Staat künftig einen kräftigen Lohnkostenzuschuss. In den ersten zwei Jahren beträgt er sogar 100 Prozent – wobei der Tariflohn innerhalb der Firma als maßgeblich gilt. Die SPD hatte dies kurz vor Ende der Beratungen noch durchgesetzt. Danach schmilzt der Zuschuss pro Jahr um zehn Prozent ab. Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre. Während dieser Zeit werden die Betroffenen weiter vom Jobcenter betreut. Sie sollen auch Weiterbildungen oder betriebliche Praktika absolvieren können. Ziel ist es, dass sie nach Ablauf der fünf Jahre auch ohne Förderung am Arbeitsmarkt beschäftigt bleiben.

Ein weiterer Zuschuss – einfach und unbürokratisch

Mit dem Teilhabechancengesetz wird noch ein zweiter Lohnkostenzuschuss geschaffen. Von ihm profitieren Menschen, die seit zwei Jahren arbeitslos sind, und bei denen auch die Vermittlungsversuche des Jobcenters oder andere Eingliederungsleistungen bisher nicht gefruchtet haben. Für sie kann künftig ein Lohnkostenzuschuss von 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr gezahlt werden. Das sei „für die Verwaltung einfach zu handhaben und auch für die Arbeitgeber transparent“, heißt es in der Erläuterung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf.

Für die neuen Leistungen plant der Bund bis 2022 zunächst Ausgaben von vier Milliarden Euro ein. Darüber hinaus sollen die Jobcenter auch Geld in das Programm stecken können, das sie einsparen, weil sie aufgrund der geförderten Jobs die Sozialleistungen für den Lebensunterhalt nicht mehr bezahlen müssen.

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Carl-Friedrich Höck

arbeitet als Redakteur für die DEMO – die sozialdemokratische Fachzeitschrift für Kommunalpolitik.

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