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So will Olaf Scholz Bilanzmanipulationen verhindern

Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal. Das Bundeskabinett will am Mittwoch den Aktionsplan von Finanzminister Olaf Scholz zur Stärkung der Bilanzkontrolle und Finanzmarktaufsicht verabschieden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Reform.
von Lars Haferkamp · 27. Oktober 2020
Mehr Biss für die Finanzmarktaufsicht: Bundesfinanzminister Olaf Scholz zieht Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal
Mehr Biss für die Finanzmarktaufsicht: Bundesfinanzminister Olaf Scholz zieht Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal

Wie soll nach dem Fall Wirecard verlorenes Vertrauen in den Finanzstandort Deutschland zurückgewonnen werden?

Damit künftig die bestehenden Regeln und Gesetze auch von allen Marktteilnehmern eingehalten werden, soll es effektivere Kontrollverfahren und mehr Durchgriffsrechte für die staatlichen Aufsichtsbehörden geben. Die Anleger*innen sollen sich auf die veröffentlichten Jahres- und Konzernabschlüsse verlassen können. Der Aktionsplan des Finanzministers sieht deshalb höhere Anforderungen an die interne Organisation der Unternehmen vor. Die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer wird gestärkt, ihre Haftung verschärft. Schwachstellen bei der Bilanzkontrolle werden beseitigt, bestehende Schlupflöcher geschlossen und die Schutzmechanismen gegen Manipulationen verbessert.

Wie wird die Kontrolle der Unternehmensbilanzen verbessert?

Die Bilanzkontrolle vertraut künftig weniger auf die konsensuale Mitwirkung der geprüften Unternehmen, sie wird stattdessen stärker staatlich-hoheitlich geprägt sein. So erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber Unternehmen künftig mehr Kompetenzen und Durchgriffsrechte. Bei Anlass- und Verdachtsprüfungen wird die BaFin künftig allein dafür zuständig sein. Auch in Zukunft kann eine privatrechtlich organisierte Prüfstelle für Rechnungslegung beteiligt sein, sie wird aber enger an die BaFin angebunden: Sie unterliegt umfangreichen Auskunftspflichten und muss den staatlichen Aufsehern regelmäßig berichten.

Was geschieht, um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu stärken?

Die Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsunternehmen wird gegenüber ihren Auftraggebern gestärkt, indem die gesetzlich vorgeschriebenen Rotationspflicht verkürzt wird: Konnten die Wirtschaftsprüfer*innen bislang 24 Jahre ein Unternehmen prüfen, gilt jetzt die Rotationspflicht nach zehn Jahren. Um Loyalitätskonflikte zu vermeiden soll zudem bei Unternehmen von öffentlichem Interesse die gleichzeitige Prüfung und Beratung deutlich begrenzt werden. Prüferinnen und Prüfer können auch stärker in Haftung genommen werden, indem u. a. die zivilrechtliche Haftungshöchstgrenze bei grober Fahrlässigkeit abgeschafft und die Haftungshöchstgrenze bei der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse spürbar angehoben wird.

Wie sollen interne Kontrollen in Unternehmen effektiver werden?

Diese Kontrollen sollen ausgeweitet werden. Der Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, soll in seinen Kompetenzen gestärkt werden und obligatorisch einen Prüfungsausschuss einrichten. Der Prüfungsausschuss soll ein unmittelbares Auskunftsrecht gegenüber der internen Kontrolle, dem Risikomanagement und der internen Revision erhalten. Börsennotierte Aktiengesellschaften sollen verpflichtet werden, ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem sowie ein entsprechendes System zum Risikomanagement einzurichten.

Welche Verschärfungen gibt es bei den Strafen für Bilanzmanipulationen?

Der falsche „Bilanzeid“, also die unrichtige Versicherung, dass der Abschluss ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt, wird zu einem eigenen Straftatbestand. Der Strafrahmen hierfür wird von drei auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Eine Strafschärfung von drei auf maximal fünf Jahre Freiheitsstrafe ist auch für den Fall vorgesehen, dass Abschlussprüfer ein inhaltlich unrichtiges Testat zu dem Abschluss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse erteilen. Um abzuschrecken, soll in diesen Fällen künftig auch leichtfertiges Verhalten strafbar sein. Darüber hinaus werden die Bußgeldsanktionen inhaltlich ausgeweitet und verschärft. Bei Verstößen von Abschlussprüfern, die sich auf ein Unternehmen von öffentlichem Interesse beziehen, wird der Bußgeldrahmen von 50.000 auf 500.000 Euro angehoben. Das gilt auch für Verstöße von Mitgliedern der Prüfungsausschüsse. Eine Verbandsgeldbuße von bis zu 5 Millionen Euro kann gegen die als Abschlussprüferin bestellte Prüfungsgesellschaft verhängt werden.

Wie soll die BaFin reformiert werden?

Die Kontrollmöglichkeiten der BaFin werden dort erweitert, wo Unternehmen externe Dienstleister einsetzen und wesentliche Bankfunktionen ausgelagert werden. Um auch nur den Anschein von Interessenkonflikten zu vermeiden, werden private Finanzgeschäfte der BaFin-Beschäftigten stark eingeschränkt. Zur Zeit läuft eine Organisationsuntersuchung bei der BaFin durch das Bundesfinanzministerium. Ihr Ziel ist die Stärkung der Aufsicht der BaFin im Verbraucher- und Anlegerschutz. Das Bundesministerium der Finanzen wird weitere gesetzliche Maßnahmen zur Stärkung der Finanzaufsicht vorschlagen. Außerdem wird die gesetzliche Umsetzung des Maßnahmenpakets zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vorangetrieben.

Was passiert, um den Kampf gegen Geldwäsche effektiver zu machen?

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen soll künftig ausgewählte steuerliche Grunddaten automatisiert abrufen dürfen, um Geldwäsche noch effektiver zu verhindern und zu bekämpfen.

Wie wird der Verbraucherschutz gestärkt?

Der so genannte graue Kapitalmarkt soll stärker reguliert werden. Gemeint ist ein Kapitalmarkt, der zwar noch legal, aber unreguliert ist und nicht unter staatlicher Aufsicht steht. Hie werden Geschäftsmodelle, bei denen Edelmetalle angelegt und mit einer Verzinsung nach Ende der Laufzeit ausgekehrt werden, künftig als Vermögensanlage eingestuft. Damit unterfallen sie der Prospektpflicht, den Zwang zur schriftlichen Veröffentlichung wichtiger Unternehmensdaten, und anderen Vorschriften zum Anlegerschutz.

Autor*in
Lars Haferkamp
Lars Haferkamp

ist Chef vom Dienst und Textchef des vorwärts.

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