So will Nahles die Renten in Ost und West angleichen
Bis 2020 will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Renten in Ost und West vollständig angleichen. Am Donnerstag stellte sie gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering ein Konzept in Schwerin vor, das die Angleichung in zwei Stufen vorsieht.
Angleichung in zwei Schritten
Danach soll 2017 in einem ersten Schritt der Rentenwert Ost (aktuell 28,66 Euro) um die Hälfte des Unterschiedes zum Rentenwert West (30,45 Euro) angehoben werden. In 2020 soll abschließend eine vollständige Angleichung erfolgen. Ab Januar 2020 würden dann „auch im Rentenrecht keine Unterschiede mehr zwischen alten und neuen Bundesländern“ bestehen, erklärte Nahles. Im Gegenzug solle die Höherbewertung der Entgelte Ost abgebaut werden, fügte sie hinzu. Derzeit werden die Arbeitsentgelte in Ostdeutschland bei der Rentenberechnung höher bewertet, um das niedrigere Einkommen auszugleichen.
Nahles: Bund soll Kosten übernehmen
Die Kosten für den ersten Schritt bezifferte Nahles mit ca 1,8 Milliarden Euro pro Jahr. Für den zweiten prognostizierte sie eine Summe in Höhe von 3,9 Milliarden Euro. Die Kosten sollten ihrer Meinung nach nicht aus der Rentenkasse finanziert, sondern vom Bund getragen werden. Begründung: „Die Angleichung der Renten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, so Nahles. Zudem sei sie Teil des Koalitionsvertrags, der die Angleichung der Rentenwerte Ost und West bis zum Jahr 2020 mit dem Ende des Solidarpakts II vorsieht.
Nahles räumte Vor- und Nachteile bei den Berechnungen ein, bezeichnete diesen Schritt jedoch als ein „wichtiges Signal für die innere Einheit Deutschlands“. Der Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause beraten werden.
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hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.