Sigmar Gabriel setzt auf Zustimmung der SPD zu CETA
Eigentlich sollte es am Dienstag in der Bundespressekonferenz um die Energiewende gehen. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wollte der Hauptstadtpresse die Punkte präsentieren, auf die sich die Bundesregierung mit der EU-Kommission geeinigt hat, wie also nationale Gesetze an die bestehenden EU-Richtlinien angepasst werden. Doch die Journalisten interessierte zunächst nur eines: Wie geht es weiter mit dem Freihandelsabkommen TTIP?
Gabriel: TTIP gescheitert, CETA vor der Zustimmung
Gabriel hatte am Sonntag bei Tag der offenen Tür mit Äußerungen über ein voraussichtliches Scheitern der Verhandlungen mit den USA für Aufregung gesorgt. Am Dienstag legte er nach. Ein Abschluss der Verhandlungen in diesem Jahr sei „reine Fiktion“ – „es sei denn man will sich den Amerikanern unterwerfen“. Ursache für das „de facto“ Scheitern sei „die schlichte Nichtbereitschaft, auf die Europäer zuzugehen“. Ihm sei daher lieber, kein Abkommen zu schließen als ein schlechtes. Einen formellen Abbruch der Gespräche werde es aber vorerst nicht geben.
Anders verhalte es sich dagegen mit dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada CETA. Dieses sei deutlich besser als die „alten, schlechten Handelsabkommen“. Mit den Kanadiern seien „deutlich mehr Verhandlungserfolge erreicht worden“ als mit den USA. Und: „CETA ist ein Schutz vor einem schlechten TTIP.“ Für den anstehenden SPD-Parteikonvent am 19. September setzt Gabriel deshalb auf die Zustimmung seiner Partei.
Neuerungen in drei Bereichen
Schließlich ging es dann auch doch noch um Energiepolitik. Als besonderen Erfolg der Verhandlung mit EU-Wettbewerbskommissarin Margreth Vestager wertet Sigmar Gabriel, dass für die deutsche Wirtschaft nun Planungssicherheit hinsichtlich der zukünftigen Gesetzgebung im Bereich der Erneuerbaren Energien bestehe.
Die Neuregelungen beziehen sich auf drei Bereiche: die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), das Strommarktgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Gabriel sagte, eine Verhandlung sei deshalb nötig geworden, weil es die schwarz-gelbe Vorgängerregierung versäumt habe, sich mit den europäischen Vorgaben zur Energiewirtschaft auseinanderzusetzen. „Da war eine Vielzahl von Leichen im Keller.“
Photovoltaik: Bestandsanlagen bleiben von EEG-Umlage verschont
Beim EEG bleibt bleiben Photovoltaik-Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, von der EEG-Umlage befreit. Es sei denn, sie werden modernisiert: Dann werden im Anschluss 20 Prozent der Umlage fällig. Um zu gewährleisten, dass die Energiewende von der effizientesten Technologie getragen wird, soll es mehr Wettbewerb geben. Dafür soll es ab 2018 Ausschreibungen geben: Eine bestimmte Menge an zu fördernder Wind- oder Solarkapazität wird dabei von der Bundesnetzagentur ausgeschrieben. Die Betreiber von Windkraftwerken und großer Photovoltaikanlagen können sich darum bewerben. Den Zuschlag erhalten jeweils die niedrigsten Gebote, bis die ausgeschriebene Kapazität vollständig erreicht ist. Die Ergebnisse dieses Prozesses sollen anschließend evaluiert werden.
Befreiung von KWK-Umlage bleibt bestehen
Auch bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), bei der die Abwärme von Industriekraftwerken zur Energiegewinnung genutzt wird, wird es eine Neuerung gebe. Die in dem KWK-Gesetz verankerte finanzielle Förderung der Bundesregierung wird ab 2017 für kleinere Kraftwerke ausgeschrieben. Außerdem werden sogenannte energieintensive Betriebe wie etwa Stahlproduzenten parallel zum EEG von der Umlage befreit, mit der die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung finanziert wird.
Darüber hinaus ist für diesen Herbst eine Analyse der Stromproduktion in Deutschland geplant. Falls diese ergibt, dass eine „Kapazitätsreserve“ benötigt wird, soll diese wie im Strommarktgesetz vorgesehen eingeführt werden. Die Ausschreibung soll technologieneutral erfolgen, dass heißt, dass für den Ausgleich vorübergehender Energieengpässe nicht nur Erneuerbare Energien infrage kommen könnten. Braunkohle wäre als kurzfristige Reserve aber nicht geeignet, betonte Sigmar Gabriel.