Macht Angela Merkel sozialdemokratische Politik? In der Familienpolitik zumindest kann die Frage mit Ja beantwortet werden. Denn außer dem Elterngeld hat die SPD im Koalitionsvertrag ihre
wichtigsten familienpolitischen Ziele durchgesetzt.
Ab dem 1. Januar 2007 können Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile berufstätig sind. So soll die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf verbessert werden. Dazu werden pro Jahr 460 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Darauf einigte sich die Bundesregierung auf ihrer Kabinettsklausur in Genshagen. Die verbesserte
steuerliche Absetzbarkeit gilt z.B. für die Beschäftigung einer Tagesmutter oder für Kindergartengebühren.
Die steuerliche Förderung unterscheidet sich nach dem Alter der Kinder. Für Kinder im Alter bis sechs Jahren können Betreuungskosten ab 1000 Euro (bisher 1548 Euro) jährlich abgesetzt
werden. Bis zu dieser Höhe müssen berufstätige Eltern die Betreuungskosten selbst tragen. Absetzbar sind maximal 4000 Euro. Für Kinder zwischen sieben und vierzehn Jahren beträgt die
Absetzbarkeitsgrenze ebenfalls 4000 Euro, allerdings schon vom ersten Euro an.
Lars Haferkamp
Über die Beschlüsse von Genshagen hinaus will die SPD erreichen, dass auch für Kinder bis sechs Jahren Betreuungskosten bereits ab dem ersten Euro steuerlich absetzbar sind.
Weiterer Erfolg für die SPD in der Koalition: Der Anspruch auf Teilzeitarbeit und die dreijährige Elternzeit bleiben erhalten. Die von Bundesfamilienministerin Renate Schmidt eingeführten
"Lokalen Bündnisse für Familie" werden fortgeführt. Verbesserungen gibt es beim Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen: Die Antragsverfahren werden vereinfacht, und der Kreis der
Anspruchsberechtigten wird erweitert. Dadurch profitieren mehr Kinder von der Zulage.
Wie von der SPD angestrebt, wird die Kinderbetreuung weiter ausgebaut. 2008 wird die Bundesregierung die Möglichkeit eines Rechtsanspruchs auf Betreuung ab dem zweiten Lebensjahr prüfen.
Sollten die Kommunen 2008 bis 2010 kein bedarfsgerechtes Angebot für die Kinderbetreuung zur Verfügung stellen, wird der Bund einen Rechtsanspruch schaffen. Die SPD verlangt einen solchen
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem zweiten Lebensjahr.
Darüber hinaus setzt sich der Bund dafür ein, dass das letzte Kindergartenjahr bundesweit gebührenfrei wird. Er appelliert an die Länder, in deren Gesetzgebung eine solche Befreiung fällt,
dies umzusetzen. Ziel der SPD ist, dass Kindergartenplätze generell beitragsfrei werden. Das ist wegen der Kosten nur im engen Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Kommunen möglich. Geplant
ist zudem, alle familienbezogenen Leistungen in einer "Familienkasse" zu bündeln. Dazu soll eine einheitliche Anlaufstelle der Verwaltung für Familienleistungen geschaffen werden. Diese gibt es
seit dem 1. Januar 2006 im SPD-regierten Rheinland-Pfalz.
vorwärts 2/2006
0
Kommentare
Noch keine Kommentare