Inland

Scholz setzt auf freiwillige Zusammenarbeit

von ohne Autor · 14. Februar 2008

Bei den "kooperativen Jobcentern" handelt es sich um eine Art Mustervertrag für die rund 350 Kommunen, die Jobcenter in Arbeitsgemeinschaften (Argen) mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) führen. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Struktur im Dezember als verfassungswidrige Mischverwaltung eingestuft. Es verpflichtete die Bundesregierung, bis Ende 2010 für eine formale Trennung der Aufgabenbereiche zu sorgen.

Scholz' Vorschlag sieht eine freiwillige Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommunen vor. Das "kooperative Jobcenter" gesteht den Kommunen Mitspracherechte zu, soll aber eine eigenverantwortliche Geschäftseinheit der Arbeitsagentur sein. Arbeitsvermittlung sowie die Auszahlung des Arbeitslosengelds II obläge der BA. Leistungen wie Wohnkostenhilfe und Schuldnerberatung würden formal die Kommunen allein übernehmen. Scholz' Modell beinhaltet außerdem ein Angebot an die Kommunen, deren Angestellte und Beamte in den Jobcentern auf die Gehaltsliste der BA zu übernehmen.

Würde Scholz' Vorschlag umgesetzt, wäre keine Änderung der Hartz-IV-Gesetze notwendig. Dies ist ein erklärtes Ziel des Arbeitsministers.

Zustimmung für den Ausbau des Kooperationsmodells signalisierten bereits der Deutsche Städtetag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Der Deutsche Landkreistag hingegen warnte Scholz davor, die Verantwortung für die Hartz-IV-Empfänger wieder zwischen Bund und Kommunen aufzuspalten.

Quellen: FAZ, FR, Handelsblatt, www.dstgb.de, www.landkreistag.de, www.staedtetag.de

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