Schmerzen lindern
Dem erfreulich breiten gesellschaftlichen Konsens hinsichtlich der Notwendigkeit des Ausbaus der ambulanten und stationären Palliativversorgung müssen nun Schritte der Umsetzung folgen.
Die Krankheitssymptome der meisten schwerkranken Patientinnen und Patienten wie Schmerzen, Luftnot, Übelkeit oder psychische Belastungen wie beispielsweise Angst lassen sich mit palliativmedizinischen Strategien weitestgehend und eng entlang der individuellen Bedürfnisse lindern.
Landesweite Unterversorgung im Palliativbereich
Doch nur 15 Prozent der bundesweit rund 2.000 Krankenhäuser verfügen über eine Palliativstation, ebenso hält nur ein kleinerer Teil einen Palliativdienst vor, nur an neun der 34 medizinischen Fakultäten existiert ein Lehrstuhl für Palliativmedizin, in Pflegeheimen gibt es nur wenige Modellprojekte, der Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wird noch nicht flächendeckend umgesetzt und die psychosoziale Versorgung ist in diesem Bereich kaum existent.
Vor diesem Hintergrund fordert die DGP:
• Über alle Lebensalter ist der Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Palliativversorgung zu gewährleisten. Die ambulante und stationäre Betreuung von Patienten (Kindern bis Hochbetagten) mit unterschiedlichsten Krankheitsbildern erfordert eine besondere fachliche Qualifikation und kontinuierliche Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen Team. Jeder Mensch mit einer lebensbegrenzenden Erkrankung muss im Bedarfsfall eine palliativmedizinische Behandlung in Anspruch nehmen können. Neben tumorerkrankten Patienten sind dies insbesondere Menschen mit internistischen, geriatrischen (incl. der Demenz) und neurologischen Erkrankungen.
• In jedem Krankenhaus und jedem Pflegeheim sollte es einen „Palliativbeauftragten“ geben, der insbesondere dafür verantwortlich ist, dass die vorhandenen Angebote zur stationären und ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung für alle Patienten zugänglich sind und nötigenfalls weiterentwickelt werden.
• In der stationären, vor allem aber in der ambulanten Hospizarbeit und Palliativversorgung sind große regionale Unterschiede in den Versorgungskonzepten und -verträgen festzustellen. Dadurch kommt es in der Versorgung von Palliativpatienten zu erheblichen Unterschieden zwischen den Bundesländern wie auch zwischen ländlichen und städtischen Regionen. Bundesweit einheitliche Regelungen sind erforderlich.
• Nicht zuletzt zur Erfassung dieser Unterschiede, zur Qualitätssicherung wie auch für die Rahmenplanung ist es dringend erforderlich, aussagekräftige und bundesweit gültige Zahlen zu den Grunderkrankungen, zur Versorgung am Lebensende und zum Sterbeort zentral zu sammeln und auszuwerten. Diesbezüglich soll das Nationale Hospiz- und Palliativregister der DGP weiter entwickelt werden.
• Eine spezifische Forschungsförderung ist unabdingbar für die klinische Praxis, um auf einer soliden wissenschaftlichen Basis die Möglichkeiten zur Symptomlinderung konsequent weiterzuentwickeln, die Bedürfnisse und Prioritäten der Patienten und ihrer Angehörigen zu überprüfen und neue Erkenntnisse zur interprofessionellen Diskussion um ethische, soziale und spirituelle Dilemmata am Lebensende beizutragen.
• Die Lehre der Palliativmedizin gehört seit kurzem verpflichtend als eigenständiges Querschnittsfach zur universitären Ausbildung von Medizinstudierenden. Weitere Lehrstühle für Palliativmedizin sind erforderlich, um den gestiegenen Anforderungen in der Lehre, der Forschung und der Klinik zu begegnen. Palliativversorgung muss als Pflichtfach in die Ausbildung aller Pflegeberufe sowie weiterer beteiligter Berufsgruppen aufgenommen werden.
• Patienten und Angehörige benötigen ein bundesweit leicht zugängliches Angebot zur Information, Aufklärung und telefonischen Beratung, mit dem sie auch auf die lokalen Versorger und regionalen Netzwerke hingewiesen werden können.
Nationale Strategie entwickeln
Die DGP als wissenschaftliche Fachgesellschaft und einer der drei Träger und Mitinitiatoren der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ ist derzeit gemeinsam mit weiteren gesundheits- und gesellschaftspolitischen Institutionen damit befasst, Grundlagen für eine Nationale Strategie zu erarbeiten, wie die hospizliche und palliativmedizinische Grundhaltung frühzeitig und flächendeckend in die Regelversorgung integriert, aber auch als soziale Aufgabe in der Gesellschaft verankert werden kann.