Runter mit der Männerquote!
„Das neue Gesetz ist wichtig für die Gerechtigkeit, für die Wirtschaft und den öffentlichen Bereich“, betonte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig am Donnerstag in Berlin vor Journalisten. Die Sozialdemokratin stellte das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ gemeinsam mit ihrem Kabinetts- und Parteikollegen, Bundesjustizminister Heiko Maas, vor.
Maas: „Einfach keine Ausnahmen“
Das Gesetz wird bereits im Januar 2015 in erster Lesung in das Parlament eingebracht und soll schnellstmöglich durchgebracht werden. Greifen würden die Regelungen dann zum 1. Januar 2016. Und zwar eine Quote von 30 Prozent Frauenanteil in allen Aufsichträten von börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen der hiesigen Privatwirtschaft. Gelingt es einer Firma nicht, 30 Prozent der Posten weiblich zu besetzen, greift die Sanktion des „leeren Stuhls“, das heißt, der Posten muss unbesetzt bleiben. „Ich bin besonders froh, dass das Gesetz keine Ausnahmeklauseln vorsieht. Es gibt einfach keine Ausnahmen“, betonte Heiko Maas. Er ist aber auch überzeugt: „Dass kein einziger Stuhl leer bleiben wird, weil es erstens genug qualifizierte Frauen gibt und zweitens kein Unternehmen sich die Blöße geben wird, die Quote nicht zu erfüllen.“ In Deutschland gibt es derzeit 108 Unternehmen, die dieser Regelung unterliegen würden.
Firmen von mittlerer Größe, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, müssen nach Inkrafttreten des Gesetzes verbindliche Zielvorgaben setzen wie sie den Frauenanteil in ihrem Aufsichtsrat, Vorstand und der obersten Management-Ebene anheben wollen. Diese Zielvorgaben werden auch veröffentlicht. Davon sind rund 3500 Unternehmen betroffen.
Der dritte Punkt des Gesetzes betrifft den öffentlichen Dienst. Zielvorgabe dort ist die paritätische Besetzung von Führungspositionen, also 50 Prozent Männer und 50 Prozent Frauen für alle Gremien, für die der Bund Mitglieder bestimmen kann.
Schwesig: „Meilenstein der Gleichberechtigung“
Für Aufsichtsgremien in denen der Bund drei oder mehr Sitze besetzt, gilt ab 2016 wie in der freien Wirtschaft die 30-Prozent-Quote, ab 2018 soll diese aber auf 50 Prozent steigen.
„Das Gesetz ist ein Meilenstein der Gleichberechtigung“, lobte Manuela Schwesig. Und betonte, dass mit Heiko Maas auch ein Mann sehr engagiert für die Umsetzung gekämpft habe. Schwesig betonte, dass es um Gleichberechtigung gehe, nicht darum, Frauen besser zu stellen. Profitieren würden im übrigen keineswegs nur die Frauen, sondern insbesondere die Wirtschaft. Denn viele Studien würden beweisen, dass Firmen, die „gemischte Teams“ aus Männern und Frauen aufstellen, profitabler arbeiten als andere.
Kulturwandel muss her
„Es geht um einen Kulturwandel“, so Schwesig. Die Politik setze nun ein Zeichen in die Gesellschaft. Auf die von Wirtschaftsverbänden geäußerten Sorgen, es könne gelegentlich unmöglich sein, eine qualifizierte Frau zu finden, reagierte Heiko Maas mit Unverständnis: „Ich habe noch nie davon gehört, dass jemand bei Männern so eine Sorge hat“, so der Justizminister. Er verwies zudem darauf, dass schon seit einigen Jahren mehr Frauen als Männer einen Hochschulabschluss machen – und zudem im Durschnitt mit besseren Noten. „Ich bin überzeugt davon, dass die Unternehmen es sich gar nicht leisten können, auf Frauen zu verzichten“, so Maas. Die Politik passe sich mit dem Gesetz nur der schon bestehenden Realität an.