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Rente, Pflege, Bürgergeld: Was sich zum 1. Juli 2023 ändert

Für Arbeitnehmer*innen und Rentner*innen treten zum 1. Juli 2023 einige Gesetzesänderungen in Kraft. Was sich bei der Rente, beim Bürgergeld und bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung ändert, erfahren Sie hier.
von Vera Rosigkeit · 28. Juni 2023
Ab Juli 23: mehr Geld für Rentner*innen, aber auch mehr Beiträge zur Pflegeversicherung für die meisten.
Ab Juli 23: mehr Geld für Rentner*innen, aber auch mehr Beiträge zur Pflegeversicherung für die meisten.

Mehr Rente

Die Renten steigen zum 1. Juli in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Ländern um 5,86 Prozent. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung Ost damit ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Ab dem 1. Juli 2023 gilt so in West und Ost ein gleich hoher aktueller Rentenwert. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) trägt dazu auch die Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro bei, von der viele Menschen in den neuen Ländern profitiert hätten.

Änderungen beim Bürgergeld

Ab Juli tritt der zweite Teil der Bürgergeldreform in Kraft. Für Erwerbstätige mit einem geringfügigen Einkommen werden die Freibeträge verbessert. Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro dürfen 30 Prozent (statt bisher 20 Prozent) behalten werden. Das bedeutet laut Bundesministerium für Arbeit (BMAS) bis zu 48 Euro mehr als bisher.

Schüler*innen oder Studierende

Schüler*innen oder Studierende, aber auch Bundesfreiwilligen- und FSJ-Dienstleistende dürfen ihr Einkommen bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Das gilt auch in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Auch das Einkommen von Schüler*innen aus Ferienjobs bleibt unberücksichtigt. Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.

Geld für Weiterbildung

Wer eine Weiterbildung mit Abschluss macht, bekommt für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro. Auch wird Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen angerechnet.

Weitere Verbesserungen betreffen die Zeit zum Lernen, das Nachholen eines Berufsabschlusses, eine längere Mindestrestanspruchsdauer von Arbeitslosengeld nach Ende der Weiterbildung.

Änderungen bei der Pflegeversicherung

Für kinderlose Erwerbstätige ab dem 23. Lebensjahr steigt der Beitrag von derzeit 3,4 um 0,6 Prozent auf vier Prozent des Bruttoeinkommens. Für alle anderen wird der Beitragssatz um 0,35 Prozent angehoben und je nach Kinderzahl während der Erziehungszeit um 0,25 Prozent gesenkt. Die Entlastung entfällt mit dem 25. Lebensjahr der Kinder wieder. Danach werden sie wie Mitglieder mit einem Kind und einem Beitrag von 3,4 Prozent berechnet.

Was zahlen Arbeitnehmer*innen?
Mitglieder ohne Kinder: 4,00 Prozent (Anteil Arbeitnehmer*in: 2,3%)
Mitglieder mit 1 Kind: 3,40 Prozent (lebenslang) (Anteil Arbeitnehmer*in: 1,7%)
Mitglieder mit 2 Kindern: 3,15 Prozent (Anteil Arbeitnehmer*in: 1,45%)
Mitglieder mit 3 Kindern: 2,90 Prozent (Anteil Arbeitnehmer*in: 1,2%)
Mitglieder mit 4 Kindern: 2,65 Prozent (Anteil Arbeitnehmer*in: 0,95%)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern: 2,40 Prozent (Anteil Arbeitnehmer*in: 0,7%)

Was zahlen Arbeitgeber*innen?
Arbeitgeber*innen übernehmen 1,7 Prozent vom Pflegebeitrag unabhängig von der Kinderanzahl.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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