Inland

Rente, Arbeit, Mutterschutz, Mindestlohn: Was sich 2018 ändert

2018 wird es eine Reihe von Änderungen für Erwerbstätige geben. Ob Betriebsrenten, Riester-Förderung und Kindergeld, Auskunftsanspruch beim Gehalt oder Mutterschutz, die wichtigsten Änderungen im Überblick.
von Vera Rosigkeit · 14. Dezember 2017

Das neue Jahr bringt einiges an Veränderungen für Beschäftigte: Das betrifft auch Regelungen, die die SPD-Ministerinnen Andrea Nahles und Manuela Schwesig noch in ihrer Amtszeit durchgesetzt haben.

Mehr Betriebsrenten

Ab 2018 haben Arbeitgeber und Gewerkschaften die Möglichkeit, eine neue Betriebsrente auf kollektiver Basis von Tarifverträgen zu organisieren. Ziel ist, möglichst vielen Beschäftigten so den Zugang zu einer kostengünstigen Betriebsrente zu ermöglichen. Dabei kann künftig auch eine Riester-Förderung in Anspruch genommen werden. Der Vorteil: Damit entfällt die Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung auch bei der betrieblichen Altersversorgung. Die Riester Zulage steigt 2018 von derzeit 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr.

Für Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen bis zu 2.200 Euro/Monat wird es ab 2018 einen Förderzuschuss geben.

Zudem werden die Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge bei der Grundsicherung im Alter nicht mehr voll angerechnet. 100 Euro bleiben in Gänze anrechnungsfrei, bei höheren Beträgen werden weitere 30 Prozent nicht angerechnet.

Höhere Erwerbsminderungsrenten

Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird die Zurechnungszeit für künftige Erwerbsminderungsrentner um drei Jahre von derzeit 62 auf 65 Jahre verlängert. Das bedeutet für Erwerbsgeminderte, dass sie schrittweise und abschließend ab 2024 so gestellt sind, als ob sie drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten.

Auskunftsanspruch beim Gehalt

Dieses Gesetz lag mehr als zehn Monate im Kanzleramt auf Eis. Dann konnte sich die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig durchsetzen: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Beschäftigte künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Ziel: Mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern.

Mindestlohn für alle

Der gesetzliche Mindestlohn gilt ab 2018 ausnahmslos in allen Branchen. Ausnahme: Azubis / Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate einer neuen Beschäftigung.

Mehr Mutterschutz

Ab dem 1. Januar 2018 werden mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren. Das betrifft alle Frauen in Beschäftigung, künftig aber auch Studentinnen und Schülerinnen.

Mehr Unterhalt

Der Mindestsatz beim Unterhalt steigt, die monatlichen Sätze der „Düsseldorfer Tabelle“ steigen um sechs bis zwölf Euro.

Höhere Steuerfreibeträge

Bei der Einkommensteuer steigt der Grundfreibetrag von derzeit 8.820 Euro auf 9.000 Euro (bei Ehe oder Lebenspaaren verdoppelt sich der Betrag auf 18.000 Euro). Der Kinderfreibetrag steigt auf 4.788 Euro.

Mehr Kindergeld

Für die ersten beiden Kinder gibt es künftig jeweils 194 Euro/Monat, für das dritte Kind 200 Euro und jedes weitere erhält 225 Euro.

Mehr Hartz-IV

Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt von 409 auf 416 Euro/Monat. Paare erhalten 374 Euro pro Person. Auch die monatlichen Sätze für Kinder steigen um drei bis fünf Euro.

Weniger Beitragssatz zur Rentenversicherung

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt 2018 um 0,1 Punkte auf 18,6 Prozent.

Weniger Beitrag zur Künstlersozialversicherung

Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe wird mit dem 1. Januar 2018 von derzeit 4,8 auf 4,2 Prozent sinken.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 6500 Euro (West) und 5.800 Euro (Ost).

node:vw-infobox

Autor*in
Avatar
Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

0 Kommentare
Noch keine Kommentare