Inland

Regierungspoker um Altersrente

von Ursula Engelen-Kefer · 13. Februar 2013

Erst am 4. November 2012 hatte der Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen: „Noch in dieser Legislaturperiode sollen konkrete Verbesserungen für eine Lebensleistungsrente beschlossen werden.“

Diesem Beschluss vorausgegangen war eine Hängepartie um die Initiative von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen zur Bekämpfung der Altersarmut. Das Herzstück ihres Rentenkonzepts, zunächst als „Zuschussrente“, dann als „Lebensleistungsrente“ tituliert, wurde erheblich zerfleddert - weniger vom politischen Gegner als in den eigenen Reihen der Koalition.

Regional unterschiedliche Höchstsätze als Problem

Vorgesehen hatte Frau von der Leyen, die Altersrenten für langjährig versicherte Geringverdiener so aufzustocken, dass sie etwa 10 bis 15 Euro oberhalb der Grundsicherung liegen. Ein zusätzlicher Antrag auf Sozialleistung soll damit verhindert werden.

Bislang nicht geklärt ist die Frage, ob sich die Aufstockung um maximal 10 bis 15 Euro an einem Durchschnittsbetrag orientiert oder regional unterschiedlich berechnet werden soll?

Im ersten Fall würde ein großer Teil der Betroffenen benachteiligt, da die Grundsicherung zum Beispiel in Sachsen Anhalt bei 636.- Euro liegt, in Hamburg aber bei 781.- Euro. Im zweiten Fall würde die ordnungspolitische Zulässigkeit erheblichen rechtlichen Klärungsbedarf erfordern. In beiden Fällen schließlich müssten die Betroffenen von ihren Aufstockungsbeträgen höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen, so dass ihnen netto im Portemonnaie weniger übrig bleiben dürfte als vorher.
Wie ein Paukenschlag kam die Ankündigung von der traditionellen Klausurtagung der CSU im Januar 2013, dass der Koalitionskompromiss vom 4. November des vergangenen Jahres für die Lebensleistungsrente aufgekündigt wird. Politische und mediale Auguren sagten bereits den Tod des Rentenkonzepts von Frau von der Leyen voraus.

Entscheidung erst nach der Bundestagswahl?

Die wirtschaftsnahen Gegner der Lebensleistungsrente in den eigenen Koalitionsreihen witterten Morgenluft und auch der Vorsitzende des Arbeitnehmerflügels der CDU und Fraktionsvorsitzende von Nordrhein Westfalen, Karl Josef Laumann, empfahl einen Aufschub der Entscheidung über das Rentenkonzept bis nach den Bundestagswahlen.

Weniger aus Frauensolidarität als vielmehr aus wahltaktischen Gründen gab es für Frau von der Leyen Rückendeckung von der Vorsitzenden der CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Frau Gerda Hasselfeldt: Sie machte klar, dass auch die CSU an dem Ziel der Bekämpfung von Altersarmut festhalten wolle. Doch könne ihre Partei die Vermischung der beitragsfinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Bedürftigkeitsprinzip der Zuschuss- oder Lebensleistungsrente a la von der Leyen nicht mitmachen.

Nach dem Angebot des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel, bei der Rentenreform mit der CDU zusammenarbeiten zu wollen, machte Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlich, dass sie an dem Ziel festhält, eine Lösung für die Bekämpfung der Altersarmut zu finden. Dies solle noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.

Freibeträge bis zu einem Betrag von 850.- Euro als Lösung

Was läge also näher, als die „Friedensangebote“ von Frau Hasselfeldt und Sigmar Gabriel anzunehmen und nach einem „dritten“ Weg für die Aufstockung von Niedrigrenten zu suchen? Dies müsste im Rahmen der Grundsicherung selbst geleistet werden. Dazu liegen seit Monaten konkrete Vorschläge von Sozialverbänden und Gewerkschaften auf dem Tisch. Diese sehen vor, bei der Grundsicherung für Renten, die unter dem Armutsniveau liegen und über die Sozialämter aufgestockt werden müssen, Freibeträge zu gewähren.

Damit würde der notwendige Unterschied zwischen denjenigen Rentnern gemacht, die eigene Rentenansprüche aufgrund langjähriger Beschäftigung erworben haben, sowie denjenigen, die keine oder nur wenige Jahre Arbeit nachweisen können. Werden bisher alle selbst erworbenen Rentenansprüche auf die Grundsicherung angerechnet, könnten künftig Freibeträge zugelassen werden, die Rentenleistungen bis zu einem Betrag von 850.- Euro ermöglichen.

Dabei würde die Vermischung zwischen beitragsorientierter gesetzlicher Altersrente und bedarfsorientierter Grundsicherung verhindert. Vermieden würden ebenfalls die hohen Zugangshürden für die Aufstockung, die bislang eine Mehrzahl der betroffenen Menschen, vor allem Frauen, ausschließen.

Autor*in
Ursula Engelen-Kefer

Dr. Ursula Engelen-Kefer leitet den Arbeitskreis Sozialversicherung im Sozialverband Deutschland. Von 1990 bis 2006 war sie stellvertretende Vorsitzende des DGB.

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