Inland

Reform des Wahlrechts: So will die Koalition den Bundestag verkleinern

SPD, Grüne und FDP machen Ernst mit der Reform des Wahlrechts: Statt aktuell 736 soll der Bundestag nur noch 598 Abgeordnete haben. Überhang- und Ausgleichsmandate sollen wegfallen, Erst- und Zweit-Stimme werden umbenannt.
von Lars Haferkamp · 18. Mai 2022
Volles Haus: 736 Mitglieder hat der Bundestag zur Zeit. Nur selten sind sie so zahlreich im Plenum wie hier am 15.12.2021 bei der ersten Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz.
Volles Haus: 736 Mitglieder hat der Bundestag zur Zeit. Nur selten sind sie so zahlreich im Plenum wie hier am 15.12.2021 bei der ersten Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz.

Seit Jahren streiten die im Bundestag vertretenen Parteien über eine Begrenzung der Mandate. Das Parlament hat aktuell 736 Sitze und ist damit eines der größten der Welt. Der Grund für diese hohe Zahl an Volkvertreter*innen: die gegenwärtig 138 Überhang- und Ausgleichsmandate. Sie entstehen, wenn eine Partei bei der Wahl mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Prozentanteil der Zweitstimme an Mandaten zustehen. Da nach Überzeugung von SPD, Grünen und FDP Überhang- und Ausgleichsmandate den Wählerwillen verzerren, sollen diese nun abgeschafft werden.

Wahlrechtsreform als „Frage der Selbstachtung“

Darauf haben sich die Bundestagabgeordneten Sebastian Hartmann (SPD), Till Steffen (Grüne) und Konstantin Kuhle (FDP) geeinigt. Sie sind die sogenannten Obleute ihrer Fraktionen in der Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit. In einem gemeinsamen Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklären und begründen die Drei ihr Modell.

„Um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Volksvertretung zu sichern und die Kosten nicht immer weiter steigen zu lassen, bedarf es einer wirksamen Verkleinerung“, so ihre Argumentation. Darüber hinaus werde es in den kommenden Jahren wegen der verschiedenen Krisen in sehr vielen Bereichen die Notwendigkeit zur Veränderung geben. „Diesen Veränderungsprozess kann die Politik nur anführen, wenn sie bereit ist, die eigenen Strukturen zu reformieren. Eine wirksame Wahlrechtsreform ist deswegen eine Frage der Selbstachtung des politischen Betriebs“, so die Obleute von SPD, Grünen und FDP in der Wahlrechtskommission.

Listenstimme statt Zweistimme

Ihr Vorschlag, den sie in Diskussionen mit Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis entwickelt haben, sieht vor, am Grundprinzip der personalisierten Verhältniswahl anzuknüpfen. Danach wird zunächst, wie bisher, die Gesamtzahl der Sitze im Verhältnis der von den Parteien bundesweit errungenen Zweitstimmen verteilt. Diese Stimme sollen künftig „Listenstimme“ heißen. Der Begriff „Zweitstimme“ wird so ersetzt. An der Verteilung der Mandate nehmen alle Parteien teil, die die Fünf-Prozent-Hürde überwinden oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat gewinnen. Das war auch bisher schon die Voraussetzung zum Einzug einer Partei in den Bundestag.

Die Erststimme heißt nach dem Vorschlag der Ampel künftig „Personenstimme“. Die Sitzzahl einer Partei auf Landesebene wird nach den von ihr in den Ländern erzielten Listenstimmen ermittelt. „Ein Wahlkreismandat erhält nun, wer in einem Wahlkreis die meisten durch Listenstimmen gedeckten Personenstimmen vorweisen kann“, so die Obleute von SPD, Grünen und FDP.

Direktmandate könnten wegfallen

Das bedeutet: Stehen einer Partei in einem Bundesland beispielsweise fünf Sitze zu, haben ihre Wahlkreiskandidat*innen jedoch in sechs Wahlkreisen die jeweils meisten Personenstimmen erhalten, wird dem/der Kandidierende mit den prozentual wenigsten Personenstimmen das Mandat nicht zugeteilt. Erreicht eine Partei dagegen weniger Wahlkreismandate als ihr nach dem Listenstimmenergebnis zustehen, so werden die verbleibenden Mandate – genau wie bisher – über die Liste zugeteilt.

Die Obleute Sebastian Hartmann, Till Steffen und Konstantin Kuhle sehen in diesem Modell zahlreiche Vorteile. „Das System der personalisierten Verhältniswahl, in dem die Wahlkreisstimme nur auf die Besetzung des Bundestages mit Personen, nicht aber auf den Parteienproporz Einfluss nehmen soll, wird konsequent umgesetzt.“ Überhangmandate können so nicht entstehen. Ausgleichsmandate sind auch nicht mehr nötig. Die reguläre Größe des Bundestags von 598 Mandaten kann so exakt eingehalten werden. Und jede Partei erhält in jedem Bundesland so viele Sitze, wie ihr dort nach dem Ergebnis der Listenstimmen zustehen. Entscheidend für die Auswahl ist die Höhe des Stimmenanteils im Wahlkreis.

Fair gegenüber allen Parteien

Auch für die Frage, wie Wahlkreise vertreten werden, in denen die/der Erstplatzierte nicht genügend von Listenstimmen gedeckte Personenstimmen erlangt hat, haben die Obleute der Ampel eine Lösung: „Wir schlagen dazu die Einführung einer Ersatzstimme vor, mit der die Wählerinnen und Wähler bei der Wahl des Wahlkreiskandidaten eine zweite Präferenz angeben können. Wenn ein Wahlkreismandat nicht an den Erstplatzierten fällt, werden die Ersatzstimmen derjenigen, deren Erstpräferenz wegen mangelnder Listenstimmendeckung des präferierten Kandidaten nicht berücksichtigt werden konnte, zu den Erstpräferenzen der anderen Wähler hinzugezählt.“

Das Wahlkreismandat erhält dann der- oder diejenige, auf den oder die insgesamt die meisten Stimmen im Wahlkreis entfallen – sofern bei ihm oder ihr kein Überhangfall entsteht. Da zurzeit Wahlkreise im bestehenden Wahlrecht oft auch mit Ergebnissen von deutlich unter 30 Prozent gewonnen werden, sei „eine solche Lösung kein Kulturbruch, sondern eine sinnvolle Weiterentwicklung des geltenden Wahlrechts, bei der keine Partei übermäßig belastet oder übervorteilt wird“, so die Abgeodneten.

Sebastian Hartmann, Till Steffen und Konstantin Kuhle weisen darauf hin, dass alle bisherigen Reformversuche das Problem der Überhang- und Ausgleichsmandate nicht gelöst hätten. Nur die Einführung dreier nicht ausgeglichener Überhangmandate habe bei der Bundestagswahl 2021 Mandate eingespart. „Dieser Schritt verzerrt jedoch das Wahlergebnis zugunsten einer Partei und wirft verfassungsrechtliche Fragen auf“, kritisieren sie. „Zudem kann bei 736 Mandaten angesichts einer aktuellen Regelgröße von 598 nicht von einer wirksamen Reform die Rede sein.“ Auch in der geplanten Reduzierung der Wahlkreise auf 280 sehen die Obleute keinen Beitrag zu einer effektiven und dauerhaften Verkleinerung des Bundestags. „Wir wollen ein Wahlrecht, das dem grundlegenden Wandel der Parteienlandschaft Rechnung trägt und gleichzeitig auch bei künftigen Veränderungen funktioniert“, betonen sie.

Gesprächsangebot an andere Fraktionen

Die Obleute von SPD, Grünen und FDP wünschen sich für das neue Wahlrecht einen breiten Konsens. Sie sehen ihren Vorschlag daher als „Gesprächsangebot an alle konstruktiven und demokratischen Fraktionen des Deutschen Bundestages“. Sebastian Hartmann, Till Steffen und Konstantin Kuhle zeigen sich ausdrücklich offen für Kritik und Verbesserungsvorschläge. „Wir sind überzeugt, dass die Politik sich nicht mehr hinter wechselseitigen Schuldzuweisungen verstecken darf, sondern handeln muss. Unser Vorschlag weist einen Weg dafür.“

0 Kommentare
Noch keine Kommentare