Inland

Rechtsextremismus: Warum ein NPD-Verbot sinnvoll ist

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit ein Verbot der NPD. Auf einer Veranstaltung in Berlin wurde über das Für und Wider eines solchen Verbots diskutiert.
von Tassilo Oestmann · 28. April 2016

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist eine Partei mit einem deutlichen demokratie- und menschenfeindlichen Charakter. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit ein Verbot der Partei. Was spricht dafür, was dagegen?

Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Podiumsdiskussion am 26. April, organisiert vom Verein „Gesicht Zeigen“. Dass die NPD verboten werden soll, darin waren sich die SPD-Bundestagsabgeordneten Eva Högl und Matthias Schmidt sowie Rebecca Weiß von „Gesicht Zeigen“ einig. „Für mich ist es unerträglich, dass sich eine Partei wie die NPD aus Steuergeldern finanziert“, so Högl, ehemalige Obfrau der SPD im ersten NSU-Untersuchungsausschuss.

Verbot mit Signalwirkung

Sie betonte, bei der NPD handele es sich um eine Partei, die als „Dreh- und Angelpunkt“, als „wichtiger Akteur“ der rechten Szene in Deutschland fungiere. Sie gelte es zu verbieten, weil durch die NPD die Organisation des rechtsextremen Milieus in ganz Deutschland unterstützt würde.

Auch Matthias Schmidt sah in dem NPD-Verbot eine Notwendigkeit. Er hat persönliche Erfahrungen im Umgang mit der NDP: In der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Treptow-Köpenick, wo Schmidt vor seinem Einzug in den Bundestag 2013 saß, war jahrelang auch die NPD vertreten. Die Bundeszentrale der NPD liegt in Treptow-Köpenick und von hier werden regelmäßig Demonstrationen angemeldet. Schmidt sah das potenzielle Verbot als Signalwirkung: „Die Leute sollen wissen, dass der Staat an ihrer Seite ist, wenn sie sich gegen die NPD engagieren.“

Der zweite Anlauf

Das Gesetz zum Parteienverbot (§21 Absatz 2) ist die schärfste Maßnahme, die das deutsche Grundgesetz kennt. Die Hürden für ein tatsächliches Verbot sind hoch. Erst zweimal in der bundesrepublikanischen Geschichte wurde das entsprechende Gesetz angewandt. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei als Nachfolgeorganisation der NSDAP verboten, 1956 folgte das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands. Beide Male trat die Bundesregierung als Kläger auf.

Das erste NPD-Verbotsverfahren scheiterte 2003 – die NDP war zu stark von V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt. Beim zweiten Anlauf war es der Bundesrat, der die Anklage auf den Weg brachte. Die schwarz-gelbe Koalition hatte sich gegen eine Beteiligung an dem Verfahren ausgesprochen. „Das war ein falsches Signal!“, kritisierte Eva Högl.

Nachfolgeorganisationen verbieten

Rebecca Weiß („Gesicht Zeigen“) betonte, ein NPD-Verbot würde die „gefährliche und perfide Jugendarbeit der NPD“ beenden und die personellen Verknüpfungen zu den Kameradschaften kappen. Dass auch nach einem möglichen Verbot der Kampf gegen den Rechtsextremismus fortgesetzt werden müsse, darüber herrschte ebenfalls Einigkeit in der Runde. „Zurücklehnen nach einem Verbot gibt es nicht“, bekräftigte Eva Högl und forderte eine konsequente Haltung: „Wir wissen seit Jahren durch die sogenannten Mitte Studien, dass rund 20 Prozent der Gesellschaft fremdenfeindlich eingestellt sind. Die Einstellungen bleiben auch bei einem NPD-Verbot vorhanden – und diese müssen wir weiterhin bekämpfen.“

Autor*in
Tassilo Oestmann

war Praktikant beim vorwärts (2012).

0 Kommentare
Noch keine Kommentare