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Reaktionen auf Karlsruher Urteil: Was jetzt gegen die NPD getan werden kann

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, die NPD nicht zu verbieten. Politiker anderer Parteien reagieren enttäuscht, wollen den Rechten aber nicht das Feld überlassen. Nun soll die NPD auf anderen Wegen bekämpft werden.
von Kai Doering · 17. Januar 2017
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Die Entscheidung der Richter fiel einstimmig. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den Antrag des Bundesrats, die NPD zu verbieten, abgewiesen. Zwar vertrete die NPD ein auf „die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept“, das die Menschenwürde missachte und „mit dem Demokratieprinzip unvereinbar“ sei.

Allerdings fehle es zurzeit an „konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt“. Im Klartext: Die NPD ist verfassungsfeindlich, aber zu schwach, das Grundgesetz tatsächlich auszuhebeln. „Das Ergebnis des Verfahrens mag der eine oder andere als irritierend empfinden“, nahm der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle die Reaktionen vorweg. Das Verbot einer Partei sei jedoch „kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsgebot“.

Dreyer: Urteil ist kein Freibrief für die NPD

Die Reaktionen auf das Urteil fielen entsprechend gemischt aus. „Die Verfassungsfeindlichkeit der Ziele der NPD wurden vom höchsten deutschen Gericht bestätigt“, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Als Präsidentin des Bundesrats war sie nach Karlsruhe gereist, um die Antrag stellenden Bundesländer zu vertreten. „Das Verfahren war wichtig für die Glaubwürdigkeit unserer wehrhaften Demokratie“, zeigte sich Dreyer überzeugt. Das Urteil sei „für die NPD kein Freibrief. Wir müssen wachsam bleiben.“

„Die Gefahr des Rechtsextremismus bleibt bestehen“, mahnte auch ihr Brandenburger Kollege Dietmar Woidke. Inhaltlich sei das Bundesverfassungsgericht der Argumentation der Bundesländer gefolgt. Allerdings sie die NPD aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts „so schwach, dass die Richter ein Verbot nicht als notwendig erachten“. Woidke regte an, zu prüfen, ob der NPD Partei-Privilegien wie die staatliche Finanzierung entzogen werden könnten.

Breymaier: Die Demokratie hat verloren

Als „eine Entscheidung, die schmerzt“, bezeichnete Patrick Dahlemann das Urteil der Verfassungsrichter. Der Staatssekretär für Vorpommern hatte immer wieder für ein Verbot der NPD geworben. Noch bis September 2016 hatte die NPD in Fraktionsstärke im Schweriner Landtag gesessen. Doch Dahlemann will sich durch das Urteil nicht von seine Kurs gegen Rechts abbringen lassen. „Gerade jetzt müssen wir zusammenrücken und der rassistischen Hetze entgegentreten“, forderte er.

Unterstützung bekommt er dabei aus der entgegen gesetzten Ecke der Bundesrepublik. „Wir Sozialdemokraten werden die NPD auch weiterhin mit aller politischen Kraft bekämpfen“, versprach die SPD in Baden-Württemberg per Twitter. Ihre Vorsitzende Leni Breymaier hatte die Entscheidung in Karlsruhe mit den Worten kommentiert: „Nicht die Antragsteller haben verloren. Die Demokratie hat verloren.“

SPD sieht sich für Kampf gegen Rechts gerüstet

Wie der Kampf gegen Rechts nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aussehen sollte, schrieb der jugendpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Sönke Rix auf Twitter: „Stärkung Demokratieförderung, Politischer Bildung, Zivilgesellschaft“ nannte er als Schlagworte. Genauso sieht es Henning Homann. „Wir stärken unsere demokratischen Werte und fördern die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und anderer Formen von Menschenfeindlichkeit“, kündigte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im sächsischen Landtag an. „Wir sind wir für eine Auseinandersetzung mit der NPD und anderen extrem rechten Parteien gut gerüstet.“

Einen Kommentar zum NPD-Urteil lesen Sie hier.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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