Inland

Protest gegen Akademikerball: Berufung von Josef S. abgelehnt

Vor einem Jahr wurde der Student Josef S. in Wien zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Er hatte an einer Demonstration gegen den „Wiener Akademikerball“ teilgenommen. Nach dem gescheiterten Berufungsverfahren sammeln Jusos und Falken Spenden für die Prozesskosten.
von Stefan Brauneis · 1. Juli 2015
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Am Donnerstag fand in Wien die Berufungsverhandlung im Fall Josef S. statt. Der aktive Antifaschist und Genosse bei den „Falken“ in Jena hatte sich im Januar 2014 an den Protesten gegen den Wiener Akademikerball beteiligt, dem größten Vernetzungstreffen rechter Burschenschafter in Europa, an dem auch regelmäßig Vertreter rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien teilnehmen.

Nachdem es am Rande der Proteste zu Ausschreitungen gekommen war, wurde Josef S. im Anschluss an die Demonstrationen festgenommen. Trotz eines Mangels an stichhaltigen Beweisen hielten ihn die österreichischen Behörden daraufhin für mehr als sechs Monate in Untersuchungshaft fest.

Nach der Ablehnung einer Nichtigkeitsklage ging es nun vor Gericht nicht mehr um die Feststellung von Schuld oder Unschuld von S., sondern nur noch um die Höhe des Strafmaßes. Klar ist damit schon jetzt, dass Josef S. und seine Familie Prozess- und Anwaltskosten in erheblichen Umfang tragen müssen. Jusos, Falken und engagierte Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten rufen deshalb zu Spenden auf.

Schuldspruch aus Mangel an Beweisen

Die Wiener Staatsanwaltschaft wirft Josef S. Landfriedensbruch, versuchte schwere Körperverletzung und schwere Sachbeschädigung vor. Als „Demonstrationssöldner“ – so der O-Ton der Anklageschrift – soll er nach Wien gereist sein und als Rädelsführer den „Schwarzen Block“ bei Ausschreitungen koordiniert haben. Dabei stützt sich die Anklage allein auf die Aussagen eines Zivilpolizisten, der sich jedoch vor Gericht in Widersprüche verwickelte und dessen Aussagen mit denen anderer Beamten nicht in Einklang zu bringen waren.

Auf keinem der zahlreichen Videos vom Demonstrationsgeschehen ist eine strafbare Handlung von S. dokumentiert. Im Gegenteil: Zu sehen ist, wie Josef S. einen umgestürzten Müllbehälter wieder aufstellt. Sachbeweise konnten von der Staatsanwaltschaft bis heute nicht beigebracht werden. Nichtsdestotrotz wurde S. im Sommer 2014 in erster Instanz zu zwölf Monaten Haft verurteilt, von denen acht Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Prozessbeobachter nahmen das Urteil mit großer Irritation zur Kenntnis, der „Spiegel“ etwa schrieb von einem „Schuldspruch aus Mangel an Beweisen“. Am 2. Juli wird in einer Berufungsverhandlung vor dem Obersten Gerichtshof Österreichs erneut über das Strafmaß befunden. Am generellen Schuldspruch und den damit einhergehenden Kosten wird aber auch ein positiver Ausgang der Verhandlung nichts mehr ändern. Ungefähr 60 000 Euro wird Josef am Ende begleichen müssen.

Jusos und Falken solidarisch an der Seite von Josef S.

„Wir stehen solidarisch an der Seite von Josef“, sagen die Falken-Vorsitzende Josephin Tischner, die Juso-Vorsitzende Johanna Uekermann und der sächsische Landtagsabgeordnete Henning Homann. „Wir kennen und schätzen ihn für sein Engagement und sind uns sicher, dass die Vorwürfe der Wiener Staatsanwaltschaft nicht zutreffen. Vor allem aber können wir nicht akzeptieren, dass engagierte Demokratinnen und Demokraten, die auf der Straße für eine offene Gesellschaft eintreten, ohne Beweise verurteilt und inhaftiert werden. In dieser für Josef und seine Familie persönlich, emotional und finanziell belastenden Situation, möchten wir ihn nicht allein lassen.“ Mit diesen Worten wenden sich die drei an die sozialdemokratischen Abgeordneten im Bundestag und an die Öffentlichkeit, um zu Spenden für Josef S. aufzurufen. Sie hatten bereits den Prozess in Wien begleitet und S. nach seiner Rückkehr in Jena getroffen, um ihn zu unterstützen.

UPDATE 2. Juli:

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat am Donnerstag die Berufung des deutschen Studenten Josef S. gegen seine Verurteilung zu einer einjährigen Haftstrafe abgelehnt. „Es ist nicht davon auszugehen, dass die Strafe zu hoch war - eher davon, dass sie zu niedrig war“, sagte der OLG-Senatspräsident Christian Dostal am Donnerstag in der Berufungsverhandlung laut dem Nachrichtenportal standard.at. Das Demonstrationsrecht sei ein Grundpfeiler der Demokratie und dürfe nicht „durch gewaltbereite Menschen, die aus dem Ausland nach Österreich einreisen ... und hier Gewalt ausüben“ unterlaufen werden. Der Anwalt von Josef S. bezeichnete das Urteil laut standard.at als „enttäuschend“. Noch enttäuschender jedoch sei die erstinstanzliche Verurteilung seines Mandanten gewesen.

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Stefan Brauneis

ist stellvertretender Juso-Bundesvorsitzender.

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