Die Einigung von DSGV und den Bundesländern sieht vor, dass private Investoren zwar Sparkassen erwerben dürfen, den Sparkassennamen aber nur unter bestimmten Bedingungen verwenden dürfen. So
sollen privatisierte Sparkassen ihre Gewinne weiterhin gemeinnützig verwenden. Die Geschäftstätigkeit müsse zudem auf die Region beschränkt sein, in der das Institut seinen Sitz hat.
"Alle Beteiligten konnten sich auf diese Verhandlungsposition für Brüssel einigen", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Die Bundesregierung hatte noch in der letzten Woche für
weniger strenge Auflagen beim Sparkassenverkauf plädiert.
Brüssel will mehr Rechte für Investoren
Die Übereinkunft wurde nötig, nachdem die EU-Kommission Deutschland Ende Juni diesen Jahres aufgefordert hatte, das deutsche Kreditwesengesetz so zu ändern, dass auch private Investoren beim
Erwerb einer Sparkasse den Namen nutzen können. Im Paragraph 40 des Kreditwesengesetz heißt es, dass nur öffentlich-rechtliche Sparkassen den Titel Sparkassen tragen dürfen. Neu gegründete
Unternehmen dürfen diesen Titel nur tragen, wenn sie auf das Gemeinwohl orientiert sind.
Die EU-Kommission sieht im deutschen Kreditwesengesetz einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Sie leitete deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Eine deutsche
Delegation will der EU-Kommission den neuen Vorschlag am Montag in Brüssel vorstellen.
Auslöser der Debatte um das deutsche Kreditwesengesetz war der Verkauf der Bankgesellschaft Berlin, zu der auch die Berliner Sparkasse gehört. Die EU-Kommission hatte den
diskriminierungsfreien Verkauf der Bankgesellschaft vor zwei Jahren angeordnet. Im Gegenzug genehmigte Brüssel die Beihilfen des Landes Berlin, ohne die die Bankgesellschaft zusammengebrochen wäre.
Weniger Geld für Berliner Bankgesellschaft?
Der Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD), Mitglied der deutschen Delegation, dürfte von dem neuen Kompromissvorschlag wenig begeistert sein. Die strengen Bedingungen für private
Investoren schmälern den Wert der Bankgesellschaft Berlin erheblich. Besonders auf die Berliner Sparkasse hatten es private Investoren abgesehen. Von einem möglichen Verkaufserlös von bis zu fünf
Milliarden Euro war bereits die Rede.
Sollte sich die EU-Kommission mit dem neuen Vorschlag zur Änderung des Kreditwesengesetzes zufrieden geben, käme ein Erwerb der Berliner Bankgesellschaft für private Investoren wohl nicht
mehr in Frage. Ihre Gewinne gemeinnützig zu verwenden, liegt nicht im Interesse privater Investoren.
Karsten Wiedemann
Quelle: Der Tagesspiegel (24.07.2006), www.dsgv.de
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Brüssel bleibt hart
Redakteur bei vorwaerts.de bis September 2009, jetzt Redakteur bei Neue Energie, dem Magazin des Bundesverbands für Windenergie