Mehr betriebliche Mitbestimmung auch beim Festlegen von Managergehältern, das fordert SPD-Fraktionsvize Joachim Poß. Auch Arbeitnehmervertreter sollen mit entscheiden. Eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung von Vorstandsvergütungen schließt er nicht aus.
vorwärts: In der Schweiz wird gefordert, dass Konzernvorstände künftig nicht mehr selbst ihr Gehalt festlegen dürfen, sondern dieses von den Aktionären genehmigen lassen müssen. Was würde sich dadurch ändern?
Joachim Poß: Man muss sich genau überlegen, welches Gremium bzw. welche Gruppe am verantwortlichsten mit der Frage der Managergehälter und der Boni umgeht. Da spricht auch manches gegen die Schweizer Lösung: In der Realität ist es oft so, dass Banken, Fonds und andere Großaktionäre die Entscheidungen der Aktionärshauptversammlung bestimmen. Kleinanleger und die Arbeitnehmer haben hier oft wenig bis gar nichts zu sagen. Will man das?
Wie könnte sichergestellt werden, dass auch Kleinanleger und vor allem die Beschäftigten eines Unternehmens an dieser Entscheidung beteiligt werden?
Für mich gehört es eindeutig zum Kern einer richtig verstandenen Sozialen Marktwirtschaft, dass Arbeitnehmervertreter über die wichtigen Fragen in Unternehmen mitbestimmen. Deshalb haben wir 2009 im „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ versucht, die Aufsichtsräte in die Lage zu versetzen, vernünftige Grenzen für Vorstandsgehälter zu beschließen. Weil der damalige Koalitionspartner CDU/CSU manches abgeblockt hat, konnte das nur bedingt gelingen.
In Regierungsverantwortung ab Ende des Jahres werden wir z.B. die Kriterien für die „Angemessenheit“ der Gehälter verschärfen und die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern, Boni und Abfindungen als Betriebsausgaben begrenzen.
Gibt es schon genaue Zahlen?
Zur Zeit entsteht ja unser Regierungsprogramm. Vorgeschlagen wird konkret, die steuerliche Absetzbarkeit von Vorstandsgehältern und –abfindungen auf maximal 50 Prozent der Beträge zu begrenzen, die 500.000 Euro übersteigen Wir denken auch an ein festgeschriebenes Maximalverhältnis zwischen Grundgehalt und Boni – so wie das auf europäischer Ebene bezogen auf Banker-Boni vereinbart wird.
Wäre es denkbar, ein Gesetz zur Begrenzung von Managergehältern auch über eine Bundesratsinitiative vor der Wahl im September durchzusetzen?
Das ist zu überlegen. Warum nicht?
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.