Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Verfalls der Verkehrsinfrastruktur unter den derzeitigen Finanzierungsbedingungen plädiert der Managerkreis für einen Paradigmenwechsel in der
Finanzierung.
In dem Thesenpapier wird kritisiert, dass der Bundesverkehrswegeplan bereits wenige Jahre nach seiner Verabschiedung ein finanz- und verkehrspolitisches Phantasiegebilde geworden ist.
Deutlich wird dies zum einem daran, dass das Verkehrsaufkommen das erwartete Wachstum schon überschritten hat. Somit liegen die tatsächlich verausgabten Investitionen deutlich unter den Ansätzen
der Finanzplanung.
Hinzu kommt, dass ein Großteil der notwendigen Maßnahmen für den Aufbau intelligenter Infrastruktur planerisch noch nicht erfasst ist. Zu guter letzt kommt nach Ansicht des Managerkreises:
Was an herkömmlichen Verkehrswegebau und -unterhalt geplant ist, kann aus Steuer- und Kreditmitteln immer weniger finanziert werden.
Bei den Verkehrswegen ist der Staat hoheitlich verantwortlich etwa für Planung, freien Zugang und Sicherheit. Zu den nicht staatlichen Hoheitspflichten gehören Bau, Betrieb und Finanzierung.
Diese Leistungen können am effizientesten von privaten Unternehmen erbracht werden.
Der Managerkreis schlägt ein "Leitbild Mobilität 21" als Grundlage für die strategische Ausrichtung der Finanz- und Verkehrspolitik vor. So soll Deutschland schneller Ziele wie etwa den
größten Abbau von Unfällen, die wirksamste Reduzierung von Staus und das modernste Verkehrsmanagement erreichen.
Der Paradigmenwechsel von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung der Straßen wird die Autofahrer nicht zusätzlich belasten, so die Verfasser des Thesenpapiers. Sie stellt sogar einen ständig
fließenden und zunehmend unfallfreien Straßenverkehr in Aussicht. Diese Gegenleistung ist allein durch fahrzeugseitige Innovationen nicht zu erreichen.
Voraussetzung für eine breite Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung ist die institutionell gesicherte Verwendung der Gebühreneinnahmen für bedarfsgerechte Verkehrswege. Investitionen für
Strassen müssen absoluten Vorrang haben.
Gleichzeitig muss die Belastung aus Strassennutzungsgebühren durch eine entsprechende Absenkung der Mineralölsteuer ausgeglichen werden.
Stefan Campen
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