Der Bundesrat beantragt das Verbot der NPD. Am Dienstag wird die Antragsschrift beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Am Mittwoch soll der Antrag am Rande der Innenministerkonferenz in Osnabrück der öffentlichkeit vorgestellt werden.
Der Antrag hat 268 Seiten (ohne angefügte Gutachten und Materialsammlungen). Verfasst wurde er von den Berliner Rechtsprofessoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff. Die Ausarbeitung dauerte rund ein Jahr. Schon im Dezember 2012 hatte der Bundesrat einstimmig (bei Enthaltung Hessens) beschlossen, ein NPD-Verbot zu beantragen.
Politisch wird das Verbot damit begründet, die Legalität der NPD beeinträchtige das "Vertrauen in den Rechtsstaat". Bei pädagogischen Maßnahmen sei es wichtig, "die Illegalität des parteipolitischen Arms des deutschen Rechtsextremismus vorführen zu können", heißt es in dem Antrag.
"Wesensverwandschaft" mit dem Nationalsozialismus der NSDAP
Rechtlich wird der NPD vorgeworfen, sie ziele darauf ab, die "freiheitlich-demokratische Grundordnung" einzuschränken und abzuschaffen. Ihr Konzept einer ethnisch-reinen deutschen "Volksgemeinschaft" verstoße gegen den Kern des Demokratieprinzips und die Menschenwürde.
Der Ansatz der NPD laufe darauf hinaus, dass selbst eingebürgerte Deutsche weiter als Ausländer behandelt werden und Deutschland verlassen müssten. "Grundsätzlich darf es für Fremde in Deutschland kein Bleiberecht geben, sondern nur eine Rückkehrpflicht in ihre Heimat", wird das Parteiprogramm der NPD zitiert. "Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können", heiße es in einer Argumentationshilfe des NPD-Parteivorstands, "Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper, egal, wie lange sie in Deutschland leben."
Weitere Vorwürfe: Die NPD wolle die parlamentarische Demokratie durch einen "Volksstaat" ersetzen. Als "revolutionäre" Partei stelle sie das staatliche Gewaltmonopol und die rechtsstaatliche Demokratie in Frage. Außerdem relativiere sie NS-Verbrechen und sei antisemitisch. Auch diese Positionen werden mit viele Zitaten belegt.
Ein Gutachten des Münchener Instituts für Zeitgeschichte weist der NPD "Wesensverwandschaft" mit dem Nationalsozialismus der NSDAP nach. Ein soziologisches Gutachten arbeitet zudem heraus, dass die NPD in Teilen Ostdeutschlands bereits jetzt ein "Angstklima" geschaffen habe, das lokale demokratische Prozesse behindern könne.
Ein Viertel der Vorstandsmitglieder sind vorbestraft
In der Praxis sei die NPD, so der Antrag, ein "Knotenpunkt, der anti-demokratische Tendenzen bündelt". Sechs von elf Mitgliedern des NPD-Parteipräsidiums seien früher in Neonazi-Organisationen aktiv gewesen. Neun von zehn bundesweit seit 1990 verbotene Vereine hatten Verbindungen zur NPD gehabt.
Ein Viertel der Vorstandsmitglieder in Bundes- und Landesverbänden sei einschlägig vorbestraft, entweder wegen Meinungsdelikten wie Volksverhetzung und Beleidigung oder wegen Körperverletzung gegen politische Gegner und Ausländer.
In vier Fällen hatten Gerichte der NPD in den letzten Jahren rechtswidriges Verhalten attestiert. Dabei ging es um Plakate, Wahlwerbespots und Demonstrationen. So verbot das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße 2011 eine NPD-Demostration unter dem Motto "Weiß ist nicht nur eine Trikotfarbe - für eine echte deutsche Nationalmannschaft".
Wann das Bundesverfassungsgericht über den Antrag verhandelt und wann das Urteil fällt, ist noch unklar.