Inland

Novemberhilfe: So kommen Kultur und Wirtschaft an die Unterstützung

Der Teil-Lockdown im November trifft Kultureinrichtungen und Gastronomie hart. Die Bundesregierung erstattet ihnen deshalb 75 Prozent ihres Umsatzes als direkte Hilfe. Wer bekommt sie? Wo muss sie beantragt werden? Antworten auf die wichtigsten Fragen
von Kai Doering · 6. November 2020
Wegen Corona geschlossen: Einrichtungen, die vom Teil-Lockdown im November betroffen sind, erhalten jetzt Hilfe von der Bundesregierung.
Wegen Corona geschlossen: Einrichtungen, die vom Teil-Lockdown im November betroffen sind, erhalten jetzt Hilfe von der Bundesregierung.

Wer kann die „Novemberhilfe“ beantragen?

Alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die vom Ende Oktober beschlossenen Teil-Lockdown zur Eindämmung des Corona-Virus betroffen sind, können einen Antrag auf eine Überbrückungshilfe stellen. (Wo, lesen Sie weiter unten.) Diese soll schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden. Auch Unternehmen, die mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen, erhalten eine Unterstützung.

Wie hoch ist die Überbrückungshilfe?

Die Zuschüsse betragen 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Sie werden in Form einer einmaligen Kostenpauschale ausbezahlt. Die Obergrenze beträgt eine Million Euro.

Warum ist bei einer Million Euro Schluss?

Weil das Beihilferecht der Europäischen Union hier einen Riegel vorschiebt. Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben aber im Gespräch mit der EU-Kommission, um eine Sondergenehmigung für höhere Zuschüsse zu erreichen.

Was ist, wenn ich im November 2019 keine Einkünfte hatte? Gibt es dann auch keine Unterstützung?

Doch. Soloselbstständige (also viele Künstler) können alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 auch den durchschnittlichen Wochenumsatz im gesamten Jahr 2019 für die Berechnung der Novemberhilfe zugrunde legen.

Wie schnell erhalte ich das Geld?

Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium am 12. November auf ein Verfahren für Abschlagszahlungen geeinigt. Diese sollen ab Ende November erfolgen.

Wie hoch sind die Abschlagszahlungen?

Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro, andere Unternehmen bis zu 10.000 Euro. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020.

Mein Restaurant ist geschlossen, aber ich verkaufe Essen zum Abholen. Kriege ich auch Unterstützung?

Ja. Für Restaurants, die Essen zum Außerhausverkauf anbieten, gibt es eine Sonderregelung. Die 75 Prozent Umsatzerstattung werden auf die Umsätze begrenzt, die mit dem vollen Mehrwertsteuersatz besteuert werden, also Speisen, die im Restaurant verzehrt werden bzw. würden. Für Umsätze des Außerhausverkaufs gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz. Sie werden damit herausgerechnet.

Ich erhalte bereits Kurzarbeitergeld. Habe ich trotzdem Anspruch auf weitere Unterstützung?

Ja, allerdings wird das Kurzarbeitergeld – wie alle anderen staatlichen Leistungen, die im November 2020 gezahlt werden – auf die „Novemberhilfe“ angerechnet.

Wie erhalte ich die Unterstützung?

Die „Novemberhilfe“ muss online durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden. Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5000 Euro Unterstützung beantragen, können das Formular selbst ausfüllen. Die Auszahlung des Geldes soll dann über die jeweils zuständigen Bundesländer erfolgen.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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