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Neue Verordnung: Für wen Corona-Tests ab 30. Juni 3 Euro kosten

Die bisher kostenlosen Corona-Bürgertests laufen zum 30. Juni aus und kosten dann drei Euro. Bestimmte Gruppen sind jedoch davon ausgenommen.
von Kai Doering · 23. Juni 2022
Corona-Tests bleiben wichtig, kosten aber ab 1. Juli drei Euro.
Corona-Tests bleiben wichtig, kosten aber ab 1. Juli drei Euro.

Ab dem 30. Juni werden pro Corona-Bürgertest drei Euro fällig. Das ist das Ergebnis einer Einigung zwischen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), über die Lauterbach am Freitag informierte. „Leider wird im Herbst der Steuerhaushalt immer knapper. Daher müssen wir Eigenbeteiligung von 3 Euro einführen“, schrieb er auf Twitter. „Kostenlos wäre mir auch viel lieber. Aber viele andere Länder haben die Tests gar nicht mehr.“

Die Abschaffung der bisher kostenlosen Test ist Teil der neuen Corona-Testverordnung, auf die sich Lauterbach und Lindner verständigt haben. Die bisherige Regelung läuft zum 30. Juni aus. Zudem sollen Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Teststellen eingeführt werden.

Lauterbach: Corona-Tests weiter wichtig

„Bürgertests sind weiter unbedingt notwendig“, hattel Lauterbach nach der Gesundheitsminister*innenkonferenz der Bundesländer am Donnerstag gesagt und betont:. „Ich möchte, dass die Tests über den 30. Juni hinaus angeboten werden.“ Sie blieben ein wichtiger Teil der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus.

Eine Fortführung der kostenlosen Bürger*innentests hat der Bundestag daran geknüpft, dass die Länder weiterhin die Hälfte der Kosten tragen. Die sehen nach Aussage der Vorsitzenden der Gesundheitsminister*innenkonferenz, der sachsen-anhaltinischen Ministerin Petra Grimm-Benne, keine Möglichkeit, sich weiter an den Kosten zu beteiligen.

Tests für vulnerable Gruppen weiter kostenlos

Bereits am Donnerstag hatte Lauterbach mitgeteilt, dass „anlasslose Tests“ daher künftig eingeschränkt werden müssten. „Wir werden nicht mehr jeden Test machen“, kündigte Lauterbach an. Wichtig sei aber, dass weiter Tests in Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen angeboten werden könnten. So ist es in der neuen Testverordnung auch vorgesehen.

Einig waren sich der Bundesgesundheitsminister und seine Länder-Kolleg*innen in der Frage, dass das Infektionsschutzgesetz angepasst werden muss, um für den Corona-Herbst gewappnet zu sein. Karl Lauterbach hatte vorab einen Sieben-Punkte-Plan für künftige Schutzmaßnahmen vorgelegt, der bei der Gesundheitsminister*innenkonferenz diskutiert wurde. „Wir brauchen ein novellierte Infektionsschutzgesetz“, betonte Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard im Anschluss. Die Gesundheitsminister*innen würden zum 1. Juli eigene Vorschläge vorlegen.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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