Neue Corona-Beschlüsse: Welche Einschränkungen bald bundesweit gelten
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Im Kampf gegen die vierte Welle der Corona-Pandemie gebe es keine roten Linien mehr – das hatte Olaf Scholz schon vor dem Treffen der Ministerpräsident*innen deutlich gemacht. Bei dem Treffen – das letzte mit Angela Merkel als geschäftsführender Bundeskanzlerin – verdeutlichte Scholz anhand der Beschlüsse nun diesen Kurs: Neben Beschränkungen für Ungeimpfte gibt es auch wieder eine Einigung auf Obergrenzen für Veranstaltungen sowie Möglichkeiten, Betriebe bei zu hohen Infektionszahlen zu schließen. Die Entscheidungshoheit liegt aber an vielen Stellen bei den Ländern – wie auch bei den jetzt getroffenen Regeln, die als Länderverordnungen umgesetzt werden müssen, damit sie in Kraft treten können.
Zentral bleibt für Scholz, Merkel und die Ministerpräsident*innen aber die Impfkampagne. „Es müssen sich jetzt diejenigen impfen lassen, die das noch nicht getan haben“, appellierte Scholz, gegenwärtig noch Vizekanzler. Merkel bezeichnete das Ziel, bis Jahresende 30 Millionen Impfungen zu schaffen, als einen „Akt der nationalen Solidarität“. Die geplanten Beschränkunen, fügte sie außerdem hinzu, seien Mindeststandards, die Länder könnten auch strenger vorgehen. Das wurde bei dem Treffen vereinbart:
Impfkampagne
Um das Ziel von 30 Millionen Impfungen zu erreichen – gerechnet vom 18. November bis Jahresende – soll künftig auch in Apotheken, Pflegeeinrichtungen, bei Zahnärzt*innen und weiteren Einrichtungen geimpft werden dürfen.
Zur Verbesserung der Logistik soll ein Krisenstab eingerichtet werden, wie Scholz schon vorige Woche angekündigt hatte. Ebenso soll die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Weg gebracht werden, die beispielsweise für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten soll.
„Die Impfungen sind das wichtigste Mittel, das wir haben“, erinnerte Scholz eindringlich – während Michael Müller (SPD) als noch Regierender Bürgermeister stellvertretender Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ebenso deutlich machte, dass die Ungeimpften derzeit für eine deutliche Mehrheit der Infektionen verantwortlich seien. „Und darauf muss man reagieren. Es ist jetzt spürbar, dass wir reagieren.“
2G-Regel bundesweit
Einzelne Bundesländer haben es bereits veranlasst, jetzt kommt die 2G-Regel flächendeckend für den Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen wie Kinos und Gaststätten – dann haben nur noch Geimpfte oder Genesene zutritt. Die 2G-Regel kann auch um einen notwendigen Testnachweis ergänzt werden – also 2G-Plus. So oder so: Der Zugang muss kontrolliert werden. Das sorge für Mehraufwand, gab Müller zu bedenken, ergänzte aber auch die Erfahrungen, die die Stadt Berlin mit der Regel bereits gemacht hätte: Die Kund*innen fühlten sich so sicherer.
Ausnahmen gibt es für Menschen, die nicht geimpft werden können sowie Jugendliche. Außerdem gilt die 2G-Regel zwar für den Einzelhandel, nicht aber für Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Drogerie-Geschäfte.
Bei hohen Infektionszahlen
Bei Infektionszahlen von 350 pro 100.000 Bürger*innen werden die Regeln noch einmal zusätzlich verschärft: Clubs und Diskotheken werden dann geschlossen, Kontaktbeschränkungen gelten dann auch für Geimpfte. Bei privaten Feiern dürfen sich in Innenräumen nur noch maximal 50 (geimpfte) Personen treffen, im Freien 200.
Außerdem soll in dem Infektionsschutzgesetz noch einmal deutlich festgehalten werden, dass die Bundesländer weiterhin alle Möglichkeiten haben, das Infektionsgeschehen regional einzudämmen – von Betriebsschließungen über Ausgangssperren und vieles mehr. Diese Möglichkeit soll über den 15. Dezember hinaus gelten.
Entsprechend können Unternehmen, die von solchen Beschlüssen direkt betroffen sind, weiterhin auf finanzielle Unterstützung hoffen – die „Überbrückungshilfen“ wurden dafür erneut verlängert und gelten auch bei regionalen Einschränkungen.
Großveranstaltungen
Ganz abgesagt sind sie nicht, aber für Großveranstaltungen gelten nun wieder einheitliche Obergrenzen: Im Freien gilt demnach eine Obergrenze von 15.000 Personen, außerdem maximal 50 Prozent der theoretisch möglichen Kapazität, beispielsweise in Fußballstadien. Der Prozentsatz gilt auch in Innenräumen, dort ist die maximale Personenzahl aber auf 5.000 begrenzt. Bei Veranstaltungen gilt generell eine Maskenpflicht sowie die 2G-Regel mit der Option auf 2G-Plus.
Es ist allerdings auch möglich, bei hohen Infektionszahlen Veranstaltungen ganz abzusagen oder Fußballspiele beispielsweise ohne Publikum stattfinden zu lassen.
Silvester und Neujahr
Für die Silvesternacht soll ein bundesweites Versammlungsverbot gelten, an bekannten Plätzen soll auch ein Feuerwerksverbot gelten, verbunden mit einem Verkaufsverbot von Böllern und Raketen.
Schulen
Unabhängig von Klasse, Jahrgang und Bundesland gilt in allen Schulen eine generelle Maskenpflicht.