Inland

Nahles: Union und Arbeitgeber lassen Rückkehrrecht in Vollzeit scheitern

Kein Recht auf Rückkehr in Vollzeit: Das von Bundesministerin Andrea Nahles vorgelegte Gesetz zur befristeten Teilzeit scheitert am Widerstand von Union und Arbeitgebern. Für Nahles bleibt es trotzdem auf der Tagesordnung.
von Vera Rosigkeit · 23. Mai 2017

Bereits im vergangenen November hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles einen Entwurf auf befristete Teilzeit vorgelegt, der den Rechtsanspruch auf Rückkehr in die vorherige Arbeitszeit vorsieht. Danach sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich z. B. wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, das Recht erhalten, wieder zur früheren Arbeitszeit zurückzukehren. Dieses Rückkehrrecht wurde bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD klar geregelt.

Frauen bleiben in der Teilzeitfalle

Am Dienstag teilte das Kanzleramt mit, dass eine Kabinettsbefassung nicht mehr vorgesehen ist. Nahles zeigte sich enttäuscht. „Frau Merkel verhindert damit das Gesetz, das für hunderttausende Frauen den Weg aus der Teilzeitfalle bereitet hätte“, erklärte sie.

Auf Wunsch des Kanzleramts hätte sie wiederholt mit Arbeitgebern und Gewerkschaften über das Gesetz verhandelt. Sie habe bis zum Schluss Lösungen gesucht, erklärte die SPD-Ministerin. „Immer wenn ein Schritt gemacht war, wurde noch einmal draufgesattelt. Schlussendlich ist klar geworden, dass Union und Arbeitgeber das Gesetz nicht wollen.“

Bruch mit Koalitionsvertrag

Statt wie üblich bei 15 Mitarbeitern, sollte das Gesetz nur in Betrieben mit 200 Mitarbeitern Anwendung finden. Da die deutsche Wirtschaft aber sehr mittelstandsgeprägt ist und zu großen Teilen aus Betrieben unter 200 Beschäftigten besteht, wären mehr als drei Millionen Teilzeitbeschäftigte vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen gewesen. „Ein Gesetz, das nur für knapp die Hälfte der potentiellen Nutznießer überhaupt gilt, ist es ein reines Placebo“, so Nahles. „Da mache ich nicht mit.“

Da nun ein geordneter Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr möglich ist, bezeichnete sie die Verzögerungstaktik der Union als „klaren Bruch des Koalitionsvertrages“.

Aufgeben will die Bundesministerin aber nicht. Das Thema bleibe auf der Tagesordnung. Nahles: „Ich werde mich weiterhin vehement für die Rechte von Frauen am Arbeitsmarkt einsetzen.“

Der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Wolfgang Stadler wertete das Scheitern der angekündigten Reform des Teilzeitrechts als Niederlage für alle Familien. Eine Grenze von 200 Beschäftigten schließe zu viele Menschen aus, erklärte er. Das sei keine familienunterstützende Politik.

 

Autor*in
Avatar
Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

0 Kommentare
Noch keine Kommentare