Inland

Nahles präsentiert Gesetzentwurf zur Tarifeinheit

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit vorgestellt. Mit Hilfe des Gesetzes will Nahles Tarifkollisionen vermeiden ohne das Streikrecht einzuschränken.
von Vera Rosigkeit · 28. Oktober 2014
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Das Gesetz biete Anreize zur friedlichen Lösung für den Fall, dass zwei Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes für dieselbe Beschäftigtengruppe tarifvertragliche Verabredungen treffen wollen, erklärte die Arbeitsministerin am Dienstagmorgen vor Journalisten in Berlin. Sollte es dennoch zu einem Tarifkonflikt kommen, soll künftig das Mehrheitsprinzip gelten, erklärte Nahles. „Im Fall einer Tarifkollision gilt der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz innerhalb eines Betriebs hat“, sagte sie.

Streikrecht bleibt Grundrecht

Entgegen aller Kritik betonte Nahles ausdrücklich, dass mit diesem Gesetzentwurf das Streikrecht nicht eingeschränkt werde. „Das Streikrecht in Deutschland ist ein Grundrecht“, sagte sie. Auch die Existenz kleinerer Gewerkschaften werde nicht infrage gestellt. Gewerkschaften wie die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) und der Deutsche Beamtenbund (dbb) sehen das anders. Sie werfen der Bundesregierung vor, sie wolle mit ihrem Gesetz das Streikrecht der Arbeitnehmer einschränken und kündigten an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Tarifautonomie wird gestärkt

Nahles hingegen ist überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist. Sie machte deutlich, dass das Mehrheitsprinzip nur im Streitfall gelte. Damit greife man nur minimal in die Bewertungshoheit der Sozialpartnerschaft ein, sagte sie. Unterschiedliche Gewerkschaften könnten sich auch weiterhin absprechen und für bestimmte Beschäftigtengruppen wie Piloten, Lokführer oder Ärzte verhandeln. Damit werde die Tarifautonomie gestärkt, weil es in der Verantwortung der Tarifpartner bleibe, Tarifkollisionen zu vermeiden, so Nahles. Die Arbeitsministerin betonte zudem, dass es nicht darum gehe, Streiks zu verhindern, sondern darum, eine „weitere Zersplitterung innerhalb der Interessenvertretung in den Betrieben zu vermeiden und eine neue Konsenskultur zu befördern“.

Das Gesetz soll am 3. Dezember vom Kabinett verabschiedet werden. Es könnte dann zum Sommer 2015 in Kraft treten.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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