Inland

Nahles-Gesetz schafft gleiche Renten in Ost und West

Bundesarbeits- und sozialministerin Andrea Nahles bringt zwei neue Gesetze zur Rente auf den Weg. Künftig gibt es mehr Geld bei Erwerbsminderung und gleiche Renten in Ost und West. Warum das gut ist, auch wenn nicht alle profitieren.
von Vera Rosigkeit · 15. Februar 2017
Hat zwei neue Gesetz auf den Weg gebracht, darunter die Angleichung der Renten in Ost und West: Bundesministerin Andrea Nahles
Hat zwei neue Gesetz auf den Weg gebracht, darunter die Angleichung der Renten in Ost und West: Bundesministerin Andrea Nahles

32 Gesetze hat sie bisher in dieser Legislatur gemacht, zwei davon hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Beim einen geht es um die Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland, die in sieben Schritten bis 2025 vollständig erfolgen soll. Das andere soll die Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit verbessern.

Mehr Geld bei Erwerbsminderung 

Bereits vor zwei Jahren habe sie die Zurechnungszeit für künftige Erwerbsminderungsrentner von 60 auf 62 Jahre angehoben, betonte Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, am Mittwoch im Abschluss an die Kabinettssitzung in Berlin. Diese Gruppe sei eine mit sehr hohem Armutsrisiko, die am stärksten von Altersarmut betroffen sei, fügte sie hinzu. Der vorliegende Gesetzentwurf sehe vor, die Zurechnungszeit bis 2024 um weitere drei auf 65 Jahre zu erhöhen. Erwerbsgeminderte würden dann so gestellt, als hätten sie drei Jahre länger als bisher gearbeitet, erklärte die Ministerin. Das mache eine Verbesserung von rund sieben Prozent mehr Rente pro Person, gelte jedoch nur für die rund 170.000 Erwerbsgeminderten, die jährlich neu dazu kommen. Sie bedauerte, dass diese Regelung nicht auch für die insgesamt 1,8 Millionen bereits Betroffenen gelte. Aber dann sei „das Rentensystem nicht finanzierbar“, stellte Nahles klar.

Gleiche Rente in Ost und West

Anders beim Gesetz zur Rentenangleichung in Ost und West. Kommt das Gesetz zur Erwerbsminderungsrente nur Neuzugängen zugute, profitieren vom so genannten Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz zunächst nur diejenigen, die bereits Rente beziehen. 2018 soll die Anhebung auf das Westniveau beginnen und in sieben Schritten bis 2025 erfolgen. Ebenfalls in sieben Schritten soll die höhere Bewertung der Löhne für die Rentenberechnung im Osten abgeschafft werden. Zum Nachteil all jener, die noch arbeiten, räumte Nahles ein. Denn um die Lohnunterschiede in Ost und West auszugleichen, wurden bisher ostdeutsche Arbeitsentgelte rechnerisch auf Westniveau angehoben. Damit trage die Angleichung eine ambivalente Entwicklung in sich, so Nahles. Möglicherweise sei dies auch ein Grund, weshalb die Ost-West-Angleichung bisher nicht in Angriff genommen wurde.

Die Angleichung der Renten in Ost und West wertete Nahles als wichtigen Schritt zur Vollendung der Deutschen Einheit. Es sei das einzige Sozialsystem, das nicht gleich sei, sagte sie. Auch deshalb könne sie mit diesem Kompromiss leben. Nun gelte es, eine intelligente Strategie zu entwickeln, um die Lohnunterschiede zwischen Ost und West zu verringern.

Die Kosten für das Anheben der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezifferte die Bundessozialministerin auf 1,5 Mrd. Euro bis 2030. An den Mehrkosten, die durch die Rentenangleichung in Ost und West entstehen, werde sich künftig der Bund mit einem Zuschuss beteiligen.

 

 

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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