Inland

Nahles: „Es soll gerechter zugehen“

von Vera Rosigkeit · 29. Januar 2014

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat ihr erstes Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht:  Die Rente mit 63 Jahren sowie verbesserte Leistungen für Mütter und Erwerbsgeminderte können bereits zum 1. Juli in Kraft treten.

Das Bundeskabinett hat heute die Rentenreform beschlossen. Der Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung soll es Arbeitnehmern künftig ermöglichen, nach 45 Beschäftigungsjahren schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. „Es soll gerechter zugehen“, erklärte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am Mittwoch nach der Entscheidung des Bundeskabinetts in Berlin. Das Rentenpaket enthalte ganz konkrete Maßnahmen für diejenigen, „die unsere Solidarität brauchen und verdienen“, sagte Nahles. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren sei ein Akt der Gerechtigkeit für jene Menschen, „die jahrzehntelang malocht haben“.

Keine massenhafte Frühverrentung befürchtet

Gleichzeitig verteidigte Nahles die geplante Reform gegenüber Kritikern, die befürchten, mit der Einführung der Rente ab 63 könnten zahlreiche Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand geschickt werden. Eine massenhafte Frühverrentung sei nicht absehbar, erklärte Nahles. Anreize für eine neue Vorruhestandswelle wolle sie aber vermeiden: "Wir wollen keine Brücke in die Frühverrentung bauen.“ Da Einzelfälle nicht auszuschließen seien, kündigte Nahles Regelungen an, um einen möglichen Missbrauch zu vermeiden.

Mehr Rente für Mütter

Die Rente mit 63 ist jedoch nur ein Teil der Rentenreform, die die Arbeitsministerin gleich zu Beginn ihrer Amtsübernahme auf den Weg gebracht hat. Zum Gesamtpaket gehört auch eine verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die so genannte Mütterrente. Damit soll die Erziehungsleistung für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, besser honoriert werden. Die verbesserte Mütterrente stehe für mehr „Respekt für die Erziehungs- und Lebensleistung von Frauen“, so Nahles. Die Erziehungsleistung wird vom 1. Juli 2014 an mit einem zusätzlichen Rentenpunkt pro Kind anerkannt. Das wird in den altern Ländern 28,14 Euro ausmachen, in den neuen Bundesländern bzw. 25,74 Euro. Insgesamt werden 9,5 Millionen Frauen (und auch einige Männer) davon profitieren.

Verbesserte Erwerbsminderungsrente

Auch Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und ab dem 1. Juli 2014 in Erwerbsminderungsrente gehen, werden besser abgesichert: Durch die Ausweitung der Zurechnungszeit sollen sie so gestellt sein, als hätten sie zwei Jahre länger gearbeitet. Außerdem wird rückwirkend zum 1. Januar 2014 das Budget für Rehabilitation um 100 Millionen Euro für das laufende, um 200 Millionen in den Folgejahren angehoben.

Neun bis elf Milliarden Euro jährlich sollen die Maßnahmen bis 2013 kosten. Mit dem Vorhaben werde die Koalitionsvereinbarung „eins zu eins“ umgesetzt, versicherte Nahles.  Das Gesetz sei rentensystematisch sauber, finanzierbar und umsetzbar, fügte sie hinzu. Zum 1. Juli könne es in Kraft treten.

Mehr Informationen unter www.rentenpaket.de

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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