Inland

Nachgehakt: Unklarheiten bei der Neuregelung der Familienförderung

von Fréderic Verrycken · 2. Februar 2006
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Eine Doppelförderung umfasst neben der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (vorwärts-online berichtete) weitere Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen zugunsten des Kindes, wie etwa bei der Beschäftigung eines Kindermädchens.

Nachgehakt bei Kerstin Griese (SPD), Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Müssen sich die Bürgerinnen und Bürger erneut auf Korrekturen an der geplanten Familienförderung einstellen?

Da die konkrete Formulierung für die Änderung des Gesetzentwurfes noch nicht da ist, kann überhaupt noch nicht über Korrekturen gesprochen werden. Dass es im parlamentarischen Verfahren zu Änderungen kommen kann, ist in der Demokratie üblich.

Wie die Förderung der Betreuung von drei- bis sechsjährigen Kindern aus "Alleinverdiener"-Haushalten letztendlich im Wortlaut aussieht, weiß ich noch nicht. Selbst wenn dort theoretisch eine Doppelförderung möglich wäre, wäre davon nur eine verschwindende Minderheit der Familien betroffen.

Die Position der SPD habe ich immer sehr deutlich vertreten: Wir wollten eine steuerliche Förderung von erwerbsbedingten Betreuungskosten bei Kindern bis zu 14 Jahren, und zwar ab dem ersten Euro. Dass uns das mit der Zwei-Drittel-Regelung gelungen ist, ist ein Erfolg. Dass auch die Hausfrauen-Ehen die Betreuungskosten von Kindergartenkindern steuerlich geltend machen können, ist allein auf Druck der Union, insbesondere der CSU, zurückzuführen. Insgesamt bedeutet der gefundene Kompromiss eine gute Lösung besonders für die erwerbstätigen Eltern, er ist sozial gerecht, schafft tatsächlich Arbeitsmöglichkeiten für Eltern und kann auch neue Jobs im Betreuungsbereich schaffen.

Autor*in
Fréderic Verrycken

Chefredakteur der DEMO, Fraktionsvorsitzender der SPD in der Bezirksverordnetenversammlung Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

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