Damit ist der Weg frei für einen branchenweiten Mindestlohn. Die Spitzen der Koalition hatten sich vor der Kabinettsklausur in Meseberg darauf geeinigt, nach der Bau- und der
Gebäudereinigerbranche auch für die Postdienste eine verbindliche untere Lohngrenze festzusetzen.
Voraussetzung dafür war eine entsprechende Vereinbarung der Tarifparteien, die jetzt mit dem Mindestlohntarifvertrag vorliegt. Wird dieser über das Entsendegesetz wie von der Bundesregierung
angekündigt für allgemein verbindlich erklärt, gelten die vereinbarten Mindestlöhne für alle Beschäftigten der Branche.
Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) hat die Einigung der Tarifpartner ausdrücklich begrüßt. Das Arbeitsministerium werde "zeitnah die nächsten Schritte einleiten", um die
Allgemeinverbindlich-Erklärung zum 1. Januar 2008 zu realisieren, so ein Sprecher.
Der Mindestlohntarifvertrag sieht für Beschäftigte, die nicht im Zustelldienst tätig sind, 8,40 Euro Mindestlohn in Westdeutschland und acht Euro in Ostdeutschland vor. Briefzusteller
erhalten 9,80 Euro (Ost: neun Euro). Außerdem wurde vereinbart, ab 2010 bundesweit einheitliche Mindestentgelte einzuführen.
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