Mieterschutz: SPD will Mietpreisbremse verschärfen
Auf ihrer Klausursitzung in Berlin hat die SPD-Bundestagsfraktion zahlreiche Forderungen zur Wohnungspolitik beschlossen. Ein zentraler Punkt ist dabei die Verschärfung der seit 2015 geltenden Mietpreisbremse. So will die Fraktion eine Verpflichtung der Vermieter zur Offenlegung der Vormiete gesetzlich verankern. Weiter soll ein Rückzahlungsanspruch der Mieter für erhöhte Mietzinszahlungen ab Vertragsschluss eingeführt werden.
Mieterschutz bei Kosten für Modernisierung
Reformforderungen hat die Fraktion auch bei der Modernisierungsumlage. Sie soll von derzeit elf auf mindestens acht Prozent abgesenkt werden. Darüber hinaus will die Fraktion eine Kappungsgrenze für Modernisierungskosten einführen. Die Miete soll danach infolge von Modernisierung nur um höchstens drei Euro je Quadratmeter innerhalb von acht Jahren erhöht werden können. Für Modernisierungsmaßnahmen soll künftig ein Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gelten. „Umlagefähig sollen nur die Kosten sein, die ein Vermieter vernünftigerweise veranlasst hätte, wenn er sie bei Eigennutzung selbst tragen würde“, heißt es im Beschluss der Fraktion.
Reformiert werden soll die bestehende Härtefallklausel. Künftig soll ein Härtefall dann gesetzlich vermutet werden, wenn mehr als 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens für Miete einschließlich Heizkosten gezahlt werden muss. Weitere Mieterhöhungen wären in diesen Härtefällen dann ausgeschlossen.
Tatsächliche Wohnfläche entscheidend
Eine gesetzliche Klarstellung soll dafür sorgen, dass allein die tatsächliche Wohnfläche für die Berechnung des Mietzinses maßgeblich ist. Gleiches gilt für die Berechnung von Mieterhöhungen und Betriebskosten.
Veränderungsbedarf sieht die SPD-Fraktion auch beim Zeitraum für Mieterhöhungen. Aktuell sind Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nur alle drei Jahre und nur in Höhe von maximal 20 Prozent zulässig. In angespannten Wohnungsmärkten ist eine Erhöhung von maximal 15 Prozent möglich. Damit Mieterhöhungen weiter eingedämmt werden, hält die Fraktion eine Streckung des Zeitraums für erforderlich. So soll der Zeitraum in angespannten Wohnungsmärkten von drei auf vier Jahre erhöht werden.
Schluss mit Streit um Bundesgrundstücke
Im Streit zwischen Bund und Ländern um den Verkauf von Bundesgrundstücken fordert die Fraktion neue Regeln. Der Bund müsse bei Grundstücksvergaben mit gutem Beispiel vorangehen, um so die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und eine lebendige Stadtentwicklung zu unterstützen. Deshalb will die SPD-Fraktion das entsprechende Gesetz ändern, so dass Kommunen ein Erstzugriffsrecht zum Verkehrswert erhalten. Nicht mehr Höchstpreise, sondern gute Konzepte sollen entscheiden und so bezahlbarer Wohnraum in und auf bundeseigenen Liegenschaften geschaffen werden, der zur Entspannung der Wohnungsmärkte beitrage. Die Bundestagsfraktion lehnt den Wegfall der Zustimmungspflicht des Bundesrats bei Grundstücksverkäufen des Bundes ab.