Am gestrigen Mittwoch hat das Bundeskabinett beschlossen, dass sich der Bund ab Januar 2008 mit vier Milliarden Euro am Bau und Betrieb von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder beteiligen
wird. Weiterhin soll die Zahl der Krippenplätze ab 2013 von heute 200 000 auf 750 000 steigen. Auch ab 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz oder einen Betreuungsplatz bei einer
Tagesmutter. Damit soll Eltern kleiner Kinder die Gewissheit gegeben werden, nach der Elternzeit wieder in ihren Beruf zurückkehren zu können. Die für diesen Rechtsanspruch notwendige Änderung des
Sozialgesetzbuchs soll in der ersten Hälfte 2008 erfolgen; dem Gesetz muss auch der Bundesrat zustimmen.
Zur Finanzierung der vier Milliarden Euro will Finanzminister Peer Steinbrück im Rahmen eines Nachtragshaushalts ein Sondervermögen von über zwei Milliarden Euro bilden. Aus diesem Fonds
können Tagesmütter oder Krippen anteilige Zuschüsse für den Neubau oder die Sanierung von Einrichtungen erhalten oder Beschaffungsinvestitionen tätigen. Länder und Kommunen wollen die Maßnahmen zu
je einem Drittel mitfinanzieren. Ab 2009 will der Bund jährlich 1,85 Milliarden Euro als Betriebskostenzuschuss für die Krippenplätze zahlen, nach 2013 plant der Bund ca. 770 Millionen Euro im Jahr
an laufenden Zuschüssen für den Krippenbetrieb.
Das Bundesfamilienministerium wird des Weiteren zwischen 2008 und 2010 Plätze in Betriebskitas für Kinder von Mitarbeiter/innen kleiner und mittelständischer Unternehmen mit bis zu 10 000
Euro pro Platz fördern. Das Geld (rund 50 Millionen Euro) kommt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Am Rande:
Nach dem Außenministerium soll das Finanzministerium das zweite werden, in dem den Mitarbeiter/innen Kinderbetreuung angeboten wird. Auch im Familienmisterium sollen sich bald zwei
Tagesmütter um den dortigen Nachwuchs kümmern.
Quellen: Tagesspiegel, 6. September 2007, Pressemitteilung BMFSFJ
0
Kommentare
Noch keine Kommentare