Rund 14,3 Milliarden Euro gaben Städte und Gemeinden im letzten Jahr für die Hartz-IV-Reformen aus. Darin enthalten sind Kosten für die Unterkunft von Langzeitarbeitslosen sowie einmalige
Zahlungen an Bedürftige. Entlastet wurden die Kommunen um rund 9,8 Milliarden Euro, da sie durch die Hartz-Gesetze keine laufenden Leistungen mehr an Langzeitarbeitslose zu zahlen haben. Unter dem
Strich blieben 1 Milliarde Euro Überschuss. Das sind allerdings rund 1,5 Milliarden Euro weniger als noch von der rot-grünen Regierung versprochen.
Zudem erhielten Städte und Gemeinden zwei Milliarden Euro von den Bundesländern, da diese nun nicht mehr für die Unterbringung von Langzeitarbeitslosen zahlen. Der Bund beteiligte sich mit
3,8 Milliarden Euro an den Mietkosten.
Streit um Miete
Für das nächste Jahr rechnen Städte und Gemeinden mit steigenden Kosten. Der Grund: Der Bund will seinen Zuschuss für die Unterbringungskosten auf zwei Milliarden Euro reduzieren.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) rechnet in Folge der Optimierungsgesetze mit deutlich weniger Kosten bei den Langzeitarbeitslosen. Das würde auch die Kommunen entlasten. Die sehen das
anders, und fordern 5 Milliarden Euro vom Bund. Sie verweisen zudem darauf, dass sie künftig 1,5 Milliarden Euro für Betreuungsplätze für Unterdreijährige ausgeben investieren müssen.
Wieviel Geld die Kommunen tatsächlich benötigen, ist nach wie vor schwer zu ermitteln, da Länder und Kommunen keine einheitliche Datenbasis haben.
Karsten Wiedemann
Quelle: Der Tagesspiegel (17.07.2006)
Redakteur bei vorwaerts.de bis September 2009, jetzt Redakteur bei Neue Energie, dem Magazin des Bundesverbands für Windenergie