Inland

Maas: Mietpreis in diesem Jahr bremsen

Spätestens bis Ende des Jahres soll sie kommen: Die Mietpreisbremse. Dass das Gesetzgebungsverfahren sich solange hinzieht, ist Bundesjustizminister Heiko Maas zufolge der Union geschuldet.
von Sarah Schönewolf · 18. Februar 2015
Maas-Kiziltepe-Eggert
Maas-Kiziltepe-Eggert

„Wir haben die Mietpreisbremse schon im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht. Mieten müssen bezahlbar bleiben, dazu wollen wir unseren Beitrag leisten,“ sagte Maas am Dienstagabend auf einer Veranstaltung mit Bürgerinnen und Bürgern in Berlin. Der Justizminister drängte auf eine zügige Einigung mit der Union bis zum Ende des Monats und lehnte Ausnahmeregelungen und Aufweichungen der Mietpreisbremse ab.

„Es bleibt dabei: Wir wollen, dass die Mietpreisbremse noch in diesem Jahr wirkt. Und wir wollen auch, dass endlich derjenige den Makler bezahlt, der ihn auch bestellt und nicht mehr automatisch der Mieter. Beides wird für mehr Gerechtigkeit für die Mieter sorgen.“

Kreuzberg würde profitieren 

Gemeinsam mit der örtlichen Bundestagsabgeordneten Cansel Kiziltepe und dem Berliner Abgeordneten Björn Eggert hatte der Bundesjustizminister gestern eine Flüchtlingsunterkunft des Malteser Hilfsdienst in Kreuzberg besucht und sich im Anschluss den Fragen von Bürgern zum Wohnungsmarkt gestellt. „Der Kiezbesuch war sehr informativ“, urteilte Maas. „Wir haben ein Stadtviertel erlebt, in dem viele Wohnungen aufgewertet werden, die Mieten aber auch rasant steigen. Hier könnte die Mietpreisbreme richtig gut wirken"

Auch die Bundestagsabgeordnete Kiziltepe hofft auf die positive Wirkung für ihren Kiez:  „Kreuzberg gehört zu den Bezirken in Berlin, in denen die Mieten am stärksten steigen. In jeder Sprechstunde erlebe ich Menschen, die von der SPD erwarten, dass in diesem Bereich etwas getan wird. Ich finde es wichtig, dass Heiko Maas hier nicht nachgibt. Das wurde von allen Gesprächspartnern auf dem Rundgang sehr positiv aufgenommen.“

Union hemmt

 Derzeit steht die Mietpreisbremse, mit der die Miete bei einer Wiedervermietung nicht über 10 Prozent gegenüber der ortsüblichen Marge angehoben werden darf, vor der zweiten und dritten Lesung im Bundestag. Die Regelung soll für jene Gebiete greifen, in der der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Welche Orte genau davon betroffen sein werden, legen die Bundesländer für fünf Jahre bis 2020 fest.

Bereits im September des vergangenen Jahres hatten sich Maas, der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann und die Spitzen der Union auf die Neuregelung verständigt. Im Oktober war der Gesetzesentwurf im Bundestag beschlossen worden. Teile der Union hatten das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben kritisiert und Änderungen etwa bei den Maklerkosten gefordert.

 

 

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Sarah Schönewolf
Sarah Schönewolf

ist Diplom-Politologin und Redakteurin des vorwärts.

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