„Maas hat gut verhandelt“
Herr Fechner, Sie gelten in der SPD eher als Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Hoffen Sie jetzt auf ein Veto des SPD-Parteikonvents am 20. Juni?
Nein, ich halte den Vorschlag von Minister Maas für einen vernünftigen Kompromiss. Es werden weniger Daten für kürzere Zeit gespeichert. Nach Fristablauf haben Betroffene einen Löschungsanspruch. Maas hat gut verhandelt, ich werde ihn unterstützen.
Gehen Sie davon aus, dass er und SPD-Chef Gabriel auf dem Parteikonvent eine Mehrheit für die Vorratsdatenspeicherung bekommen?
Ja. Da Daten nur bei schweren Straftaten und nur nach richterlichem Beschluss abgefragt werden dürfen, kann der Vorschlag von Fraktion und Partei guten Gewissens akzeptiert werden.
Jusos und SPD-Netzpolitiker rufen parteiintern aber zum Widerstand auf...
Es ist gut, dass wir eine offene Diskussion führen.
Welche Rolle spielt der SPD-Parteitagsbeschluss von Ende 2011, in dem sich die SPD bereits für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat?
Die damaligen Vorgaben waren wichtig für die Verhandlungen in der Bundesregierung. Sie werden eingehalten. Nun geht es darum, ob die Partei eine Vorratsdatenspeicherung auch dann akzeptiert, wenn Deutschland keine EU-Richtlinie mehr umsetzen muss.
Kann es noch sachliche Änderungen an den Plänen geben, etwa einen Verzicht auf die Speicherung von Handy-Standortdaten?
Eher nicht, denn es wurden bereits kurze Speicherfristen vereinbart und auf die Speicherung des E-Mail-Verkehrs verzichtet. Sonst kommen auch die Hardliner aus der Union und fordern zum Beispiel längere Speicherfristen.
Solche Forderungen wird es doch auf jeden Fall geben – spätestens nachdem das Gesetz verabschiedet ist. Ist der jetzige Kompromiss nur ein Lockvogel-Angebot?
Nein, das Gesetz soll dauerhaft so zurückhaltend bleiben. Es wird nicht alle zwei Jahre ausgeweitet werden. Das würde die SPD nicht mitmachen.
Wird das Gesetz vor Gericht Bestand haben?
Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind erfüllt. Richtig ist, dass sich der EuGH sehr skeptisch gegenüber anlasslose Massenspeicherungen geäußert hat. Aber das nun Vereinbarte ist gerade im europäischen Vergleich so restriktiv, dass der EuGH dies meiner Einschätzung nach nicht aufheben wird.