Maas drückt auf die Mietbremse
"Heute ist ein guter Tag für die Mieter in Deutschland, denn die Mietpreisbremse kommt", freute sich Heiko Maas am Dienstag. Gemeinsam mit SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann und den Spitzen der Unionsfraktion hat sich der Bundesjustizminister am Dienstagauf die Regeln zur Umsetzung der Mietpreisbremse verständigt.
Um zu verhindern, dass die Miete bei Mieterwechseln drastisch ansteigt, wird ab der ersten Hälfte des nächsten Jahres die Erhöhung begrenzt. Dann sind Steigerungen von maximal 10 Prozent gegenüber den ortsüblichen Mieten möglich. Die Regelung soll für jene Gebiete greifen, in der der Wohnungsmarkt angespannt ist. Welche Orte genau davon betroffen sein werden, legen die Bundesländer für fünf Jahre bis 2020 fest. „Mieten müssen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben“, erklärte Maas. „Mehr als 30 oder 40 Prozent Mietsteigerung in einigen Ballungsgebieten ist einfach inakzeptabel.“
Wer bestellt, zahlt
Die Mietpreisbremse greift nicht für Neubauten und umfassende Modernisierungen. So soll sichergestellt sein, dass weiterhin in neue Wohnungen investiert wird. „Wenn wir den enormen Anstieg der Mieten langfristig verhindern wollen, brauchen wir natürlich auch Wohnungsneubau“, sagte Maas. Wer Geld investiere, solle damit weiterhin auch Geld verdienen können, so der Verbraucherminister. Aber: „Wohnungen sind keine reine Ware, sie sind das Zuhause von Menschen. Da geht es nicht einzig und allein um Profitmaximierung.“
Zusätzlich zur Mietpreisbremse wird der soziale Wohnungsbau mit einer halbe Milliarde Euro jährlich von der Bundesregierung unterstützt werden. Neben den Regelungen zur Neuvermietung einigten sich die Fraktionsspitzen auch auf das Bestellerprinzip im Maklerrecht. Künftig übernimmt die Bezahlung des Maklers derjenige, der ihn bestellt. Vielfach wurde diese Courtage bisher dem Neumieter auferlegt.