Lothar Binding erklärt: Wie funktioniert die Pendlerpauschale?
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Wer jeden Tag zur Arbeit fährt kennt sie gut. Die „Entfernungspauschale“ – im Volksmund eher „Pendlerpauschale“ genannt – kann pro gefahrenem Kilometer Arbeitsweg steuerlich geltend gemacht werden, egal, ob die Strecke mit dem eigenen Auto, dem Fahrrad oder dem öffentlichen Nahverkehr zurückgelegt wird. Das Umweltbundesamt hat nun vorgeschlagen, die Pendlerpauschale zu reformieren, da sie schlecht für das Klima sei und die Bezieher*innen hoher Einkommen besonders davon profitierten.
Andersherum argumentiert SPD-Finanzexperte und Ex-Bundestagsmitglied Lothar Binding. „Leute, die ein geringes Einkommen haben und auf das Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu gelangen, geraten in Probleme, wenn die Benzinkosten steigen“, sagt er in der neuen Folge von „Lothar klärt“ des „vorwärts“. Mit der Einführung des CO2-Preises Anfang des Jahres habe die SPD deshalb darauf gedrungen, die Pendlerpauschale anzuheben: Vom ersten bis zum 20 Kilometer beträgt sie 30 Cent, danach 35 Cent pro Kilometer. Ab 2024 sollen es 38 Cent pro Kilometer sein. Besonders Fernpendler*innen sollen so keine Nachteile haben.
Die Pendlerpauschale sei dabei „keine Gelderstattung“, betont Binding. Stattdessen werde die Summe, zusammengerechnet für das Jahr, vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Sie reduziere also die Steuerlast. „Die Pendlerpauschale ist ein ausgewogenes Modell zwischen den Belangen der Arbeit und den ökologischen Zielen“, erklärt Binding.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.