Inland

Lockdown verlängert, Lockerungen nach Plan: Was im März gilt

Die Ministerpräsident*innen haben sich mit der Bundesregierung auf eine Verlängerung des Lockdowns bis 28. März geeinigt. Allerdings soll an einigen Stellen gelockert werden, auch bei Infektionszahlen von mehr als 50 pro 100.000 Personen. Geplant sind verschiedene Stufen.
von Benedikt Dittrich · 4. März 2021
Öffnungsperspektive auch für die Gastronomie: Ende März könnten – bei stabilen Infektionszahlen - in Außenbereichen von Cafés, Restaurants und Bars wieder Gäste bedient werden.
Öffnungsperspektive auch für die Gastronomie: Ende März könnten – bei stabilen Infektionszahlen - in Außenbereichen von Cafés, Restaurants und Bars wieder Gäste bedient werden.

Verlängerter Lockdown, aber Lockerungen in mehreren Stufen – so lassen sich die Beschlüsse der Ministerpräsident*innenkonferenz vom Mittwochabend zusammenfassen. Nachdem es im Vorfeld und auch am Mittwoch noch viel Diskussionsbedarf gab – die Politiker*innen tagten bis nach 23 Uhr – gibt es nun eine Öffnungsperspektive für die kommenden Wochen. Die Lage bleibt aber weiterhin angespannt, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am Abend zu erklären versuchten. Die Änderungen in der Übersicht:

Lockdown bis 28. März verlängert

Das Datum hatte sich bereits vor den Verhandlungen herauskristallisiert: Der Lockdown wird insgesamt bis zum 28. März verlängert, obgleich vielerorts bereits Schulen und Kitas geöffnet wurden und auch Friseure wieder Kund*innen empfangen dürfen – entsprechende Hygienekonzepte vorausgesetzt. Darauf hatte sich bereits zuvor die sogenannte Vierer-Runde geeinigt, die neben der Bundeskanzlerin sowie Vorsitz und Vize der Ministerpräsident*innenkonferenz, Michael Müller und Markus Söder, auch Vizekanzler Olaf Scholz umfasst. Merkel spach von einer neuen Phase der Pandemie, in die man nicht mit Sorglosigkeit, aber mit berechtigten Hoffnungen hineingehen könne.

Waren bisher nur Treffen mit einer Person aus einem weiteren Haushalt erlaubt, soll dies nun wieder mit mehreren Personen möglich sein. Und zwar soll ab Montag, 8. März, wieder die alte Regelung aus dem vergangenen Jahr gelten: Zwei Haushalte dürfen sich privat treffen, aber nicht mehr als fünf Personen – Jugendliche bis 14 Jahren ausgenommen. Fällt die Zahl der Neuinfektionen pro Woche in einer Region auf unter 35 pro 100.000 Einwohner*innen, sind sogar Treffen von bis zu zehn Personen aus vier Haushalten möglich. Denkbar ist, dass die Bundesländer von dieser Grundregel – wie bereits früher – bei der Umsetzung im Detail noch abweichen.

Lockerungen in fünf Schritten

Während bereits Friseusalons und Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kitas seit Monatsbeginn wieder öffnen dürfen, sollen in einem zweiten Schritt Buchhandlungen, Gartenmärkte und Blumenhändler*innen ab dem 8. März wieder Kund*innen empfangen dürfen. Erlaubt sind pro zehn Quadratmeter nur ein Kunde, bei einer maximalen Geschäftsfläche von 800 Quadratmetern. Bei größeren Geschäften gilt die doppelte Fläche pro Kunde. Ebenso dürfen weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen – also neben Friseuren beispielsweise Tattoo- und Kosmetikstudios, Nagel- und Fußpflege. Gleiches gilt für Fahr- und Flugschulen, die wieder ausbilden dürfen.

Voraussetzung – bei jedem weiteren Öffnungschritt – ist ein Sinken der Infektionszahlen. Die Rede ist von stabilen Infektionszahlen, die mehrere Tage in Folge halten müssen, bevor alle zwei Wochen weitere Lockerungen möglich sein sollen. War bisher die Rede von 35 und 50, wurde in der Runde nun die Inzidenz von 50 und 100 pro 100.000 Einwohner*innen als maßgeblich festgelegt. So dürfen ab dem 8. März bei einer Inzidenz unter 50 wieder Museen, Galerien, Zoos und Botanische Gärten unter Einschränkungen öffnen. Liegt die Inzidenz jedoch zwischen 50 und 100, dürfen die Einrichtungen zwar wieder öffnen. Kund*innen oder Gäste müssen vorab aber feste Termine buchen oder Produkte können nur vorab bestellt und abgeholt werden. Auch kontaktfreier Sport an der frischen Luft mit mehreren Personen soll ab dem 8. März wieder möglich sein: Liegt die Inzidenz stabil unter 100 dürfen fünf Personen zusammen trainieren, bei unter 50 doppelt so viele.

Bleiben die Infektionszahlen trotz der Lockerungen auf demselben Niveau oder sinken sogar, sind alle zwei Wochen weitere Lockerungen möglich, ab dem 22. März beispielsweise könnten Außengastronomie, Theater und Kinos wieder öffnen. Noch einmal 14 Tage später, also ab dem 5. April, wären wieder Veranstaltungen bis zu 50 Personen im Freien und Sport in Innenräumen erlaubt. Am 24. März wollen die Ministerpräsident*innen und die Bundesregierung erneut über die Pandemie-Lage in Deutschland beraten.

Mit eingebauter Notbremse aus dem Lockdown

Eingebaut ist allerdings auch eine „Notbremse“: Steigt die Inzidenz wieder, sollen bereits zwei Tage später die zuvor gültigen Einschränkungen wieder in Kraft treten – dann dürfen sich also wieder nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen und auch alle anderen seit dem 8. März geöffneten Einrichtungen müssen wieder schließen. „Es ist vielleicht die sensibelste Phase in der Pandemie-Bekämpfung", erklärte Michael Müller die aktuelle Situation, ergänzte a aber direkt: „Wir wollen und müssen Perspektive und Hoffnung geben.“

Dies konkretisierte er im Anschluss mit der Übersicht der Lockerungen: „Das ist ein Plan, den wir haben, der auf eine DIN-A4-Seite passt.“ So könne es positiv vorangehen, sagte Müller, appellierte gleichzeitig aber an die Eigenverantwortung: „Wir alle haben es in der Hand, was passieren kann.“ Das bekräftigte auch sein Stellvertreter bei der Ministerpräsident*innenkonferenz Markus Söder. Der März sei ein Monat des Übergangs, in dem sich die Corona-Situation sowohl zum Guten als auch zum Schlechten entwickeln könne.

Die Beschlüsse im Wortlaut auf der Seite der Bundesregierung.

Autor*in
Benedikt Dittrich

war von 2019 bis Oktober 2022 Redakteur des „vorwärts“.

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