Laut CDU-Grundsatzprogramm weniger Rente: Was die SPD davon hält
Mit ihrem Grundsatzprogramm hat die CDU auch ihre Rentenpläne beschlossen. Die verheißen nichts Gutes: Länger arbeiten und mehr privat vorsorgen, scheint die Devise. Was SPD-Politiker*innen dazu sagen.
IMAGO / Herrmann Agenturfotografie
laut CDU-Grundsatzprogramm soll das Renteintrittsalter künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden.
Katja Mast, Erste parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, findet klare Worte. Auf X (ehemals Twitter) spricht sie vom größten „Angriff auf die Gesetzliche Rente, den sich die CDU je getraut hat!“ Gemeint sind die Pläne zur Alterssicherung im neuen Grundsatzprogramm, den die Christlich Demokratische Union Deutschlands auf ihrem 36. Parteitag am Dienstag in Berlin beschlossen hat. Mast bringt es so auf den Punkt: „Länger arbeiten, mehr bezahlen und weniger rausbekommen.“
Rentenpläne der CDU nicht neu
Dabei sind die Rentenpläne der CDU nicht neu. So werben prominente Vertreter*innen schon lange dafür, den Rentenbeginn an die Lebenserwartung zu koppeln und damit über das derzeitige Regeleintrittsalter von 67 Jahren anzuheben. In der finalen Fassung ihres Grundsatzprogramms heißt es dazu: „Wenn wir unsere Rente stabil und finanzierbar halten wollen, spricht viel dafür, dass die Lebensarbeitszeit für diejenigen, die arbeiten können, steigen muss, und folglich die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung gekoppelt wird.“
Wie das konkret aussehen könnte ist nicht im Grundsatzprogramm festgehalten, doch erklärte Vize-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) noch im März in einer Talkshow von Sandra Maischberger, dass bei steigender Lebenserwartung pro Jahr ein Monat länger gearbeitet werden solle. In einem der Tageszeitung „Die Welt“ vorliegenden Konzeptpapier ist im April sogar von vier Monaten pro Lebensjahr die Rede.
Auch auf den Anspruch für besonders langjährig Versicherte, die bislang nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge in Rente gehen können, gibt es im Grundsatzprogramm der CDU keine Garantie. Darin will die CDU zwar „langfristig sicherstellen, dass die gesetzliche Rente für Menschen, die 45 Jahre Vollzeit zum Mindestlohn gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, deutlich oberhalb der Grundsicherung im Alter liegt“. Was das bedeutet, bleibt aber unklar, zumal der sich anschließende Nebensatz „damit diese davon leben können“ in der Änderungsfassung der Antragskommission im Leitantrag zum Grundsatzprogramm gestrichen wurde.
Sicher ist für die CDU jedoch, dass die gesetzliche Rente allein keine auskömmliche Alterssicherung garantieren könne, weshalb sie eine „für alle verpflichtende kapitalgedeckte Altersvorsorge einführen“ will.
SPD-Fraktionsvize Schmidt: „faktisch eine Rentenkürzung“
Katja Mast spricht von einem „rentenpolitischen Kahlschlag“ und wertete die Pläne als eine „Absage an die Anerkennung von Lebensleistung für Pflegekräfte, Schichtarbeiter und alle, die einem ganz normalen Job nachgehen“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) am Montag. „Es gibt kein Bekenntnis zur abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren.“
Für die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Schmidt sind die Beschlüsse der Union „ein Angriff auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Für viele Millionen Rentnerinnen und Rentner, die einfach nicht bis 70 oder länger schuften können, bedeutet ein höheres Renteneintrittsalter faktisch eine Rentenkürzung“, sagt sie gegenüber dem „vorwärts“. Gleichzeitig verweist sie auf den Unterschied zwischen SPD und Union, wenn sie betont, dass die SPD das Rentenniveau stabil halte, in Reha- und Präventionsmaßnahmen investiere und so dafür sorge, „dass möglichst alle ihren Job gesund bis zum Eintritt in die Rente ausüben können“. Klar sei laut Schmidt aber auch, dass eine starke Rente einen stabilen Arbeitsmarkt brauche und gute Löhne durch Tarifbindung.
Einführen will die CDU ebenfalls eine sogenannte „Aktivrente“: Danach soll, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeiten möchte, „sein Gehalt bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei bekommen“. Allerdings: Flexible Übergänge vom Arbeitsleben in die Rente existieren bereits seit 2017. Beschäftigte können seitdem ihren Renteneintritt flexibler gestalten, indem sie Rente und Hinzuverdienst kombinieren oder den Renteneintritt aufschieben. Dazu heißt es in einem Beitrag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf X: „Wer länger arbeiten will und kann, wird davon übrigens nicht abgehalten. Ich denke da an Friedrich Merz, der wird im November 69, der will länger machen, soll er: als Rechtsanwalt oder als Abgeordneter – wenn er wieder gewählt wird.“
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.